Sie haben Ihre Ausbildung als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land abgeschlossen und möchten in Frankreich arbeiten? Ihr Abschluss wird nicht automatisch anerkannt: Sie brauchen eine Berufserlaubnis, die der Präfekt der Region, in der Sie sich niederlassen möchten, nach Stellungnahme der Kommission der ergothérapeutes im Einzelfall erteilt. Die gute Nachricht, anders als bei Physiotherapeuten und aides-soignants: Erhalten Sie vier Monate nach vollständigen Unterlagen keine Antwort, gilt Ihr Antrag als angenommen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wo Sie Ihren Antrag einreichen, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie vor Ihrem ersten Arbeitstag erledigen.
Ergotherapeut mit EU-Abschluss: keine automatische Anerkennung
Die Richtlinie 2005/36/EG sieht eine automatische Anerkennung auf der Grundlage einer europaweit koordinierten Mindestausbildung für sieben Berufe vor: Arzt, Pflegefachkraft für allgemeine Pflege, Zahnarzt, Tierarzt, Hebamme, Apotheker und Architekt. Die Ergotherapie (ergothérapie in Frankreich) gehört nicht dazu: Ihre Ausbildung wird im Einzelfall geprüft.
Nach Artikel L4331-4 des französischen Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit können Sie die Erlaubnis in drei Fällen beantragen:
- Ihr Ausbildungsnachweis wird in einem Staat der EU oder des EWR, der den Zugang zu diesem Beruf oder seine Ausübung reglementiert, für die Berufsausübung verlangt und erlaubt Ihnen, ihn dort rechtmäßig auszuüben;
- Ihr Staat reglementiert weder die Ausbildung noch den Beruf, und Sie haben ihn in den letzten zehn Jahren mindestens ein Jahr in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit) ausgeübt;
- Ihr Abschluss stammt aus einem Staat außerhalb der EU, wurde von einem Staat der EU oder des EWR anerkannt, und Sie haben dort drei Jahre in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit) gearbeitet.
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DREETS oder Regionalpräfekt: Wer macht was?
Nicht die DREETS erteilt Ihnen die Berufserlaubnis, sondern der Präfekt der Region, in der Sie sich niederlassen möchten, nach Stellungnahme der Kommission der ergothérapeutes (ein Arzt, zwei Ergotherapeuten, Vertreter des Staates und der ARS). Für die Einreichung Ihrer Unterlagen ist die Website der DREETS dieser Region (Regionaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität, die Dienststelle des Staates in der Region) der praktische Ausgangspunkt: Mehrere DREETS erklären dort, wie Sie den Antrag stellen. Eine Berufskammer (Ordre) der Ergotherapeuten gibt es nicht: Nach der Erlaubnis registriert Sie die ARS (regionale Gesundheitsbehörde) Ihres Arbeitsorts.
Die Berufserlaubnis: das Verfahren Schritt für Schritt
Schritt 1 — Finden Sie die Seite der DREETS Ihrer künftigen Region
Alle DREETS sind auf dreets.gouv.fr aufgeführt (in der Île-de-France heißt sie DRIEETS). Wählen Sie die Region, in der Sie sich niederlassen möchten, und suchen Sie auf deren Website die Seite zu europäischen Abschlüssen oder zum Antrag auf Berufserlaubnis: Ihr Titel ist von Region zu Region verschieden (in Okzitanien zum Beispiel „Diplômés européens : Demande d'autorisation d'exercer“). Wenn es sie gibt, erklärt sie Ihnen, wie Sie den Antrag in dieser Region stellen. Die Seiten sind auf Französisch: Die Übersetzungsfunktion Ihres Browsers reicht zur Orientierung (nicht aber für die Übersetzung Ihrer Unterlagen: siehe die Regeln zur Übersetzung weiter unten).
Schritt 2 — Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen
Sammeln Sie die Unterlagen aus der Tabelle und lassen Sie die nicht französischsprachigen übersetzen. Das offizielle Formular ist auf Légifrance abgebildet: Formular öffnen (Anhang des arrêté vom 20. Januar 2010); die Anleitung unter der Tabelle erklärt jede Rubrik.
Schritt 3 — Reichen Sie Ihre Unterlagen ein
Zwei Fälle:
- Die Seite bietet ein Online-Verfahren an (auf demarche.numerique.gouv.fr): Nutzen Sie es. In den Regionen, deren Website wir gelesen haben, zum Beispiel in der Bretagne und in Okzitanien, verweist die DREETS auf ein Online-Verfahren, das die Ergotherapeuten nennt.
- Kein Online-Verfahren: Schicken Sie Ihre Unterlagen in zwei Exemplaren per Einschreiben mit Rückschein an das Sekretariat der Kommission der ergothérapeutes der Region. Steht die Anschrift nicht auf der Seite, fragen Sie die DREETS danach.
Vorsicht bei der „attestation de conformité“. Das Online-Formular kennzeichnet diese Konformitätsbescheinigung als „obligatoire“ (Pflicht), zusammen mit einem Wohnsitznachweis und einer zusammenfassenden Tabelle der Praktika. Keines dieser drei Dokumente steht auf der offiziellen Liste, die der arrêté vom 20. Januar 2010 für Ihren Beruf festlegt; die Konformitätsbescheinigung dient vor allem der automatischen Anerkennung, etwa der von Pflegefachkräften für allgemeine Pflege. Inhalt und Dauer Ihrer Praktika weisen Sie weiterhin mit den Ausbildungsbescheinigungen nach, die in der Tabelle der Unterlagen beschrieben sind. Halten Sie Ihren Antrag nicht auf, indem Sie ein Dokument suchen, das Ihr Land für Ihren Beruf vielleicht gar nicht ausstellt: Fragen Sie die DREETS, was Sie stattdessen beifügen sollen.
Schritt 4 — Achten Sie auf die Eingangsbestätigung (1 Monat)
Innerhalb eines Monats nach der Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Fehlen Unterlagen, steht das darin: Ergänzen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich. Bewahren Sie dieses Schreiben auf: Die Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind.
Schritt 5 — Warten Sie die Entscheidung ab (höchstens 4 Monate)
Sind Ihre Unterlagen vollständig, hat die Verwaltung 4 Monate Zeit für eine Antwort. Die gute Nachricht: Erhalten Sie nach 4 Monaten keine Antwort, gilt Ihr Antrag als angenommen. Für Physiotherapeuten und aides-soignants gilt das Gegenteil. Bewahren Sie Einreichungsnachweis und Eingangsbestätigung auf: Sie belegen das Datum Ihres Antrags.
Schritt 6 — Wenn die Entscheidung eine Ausgleichsmaßnahme vorsieht
Die Kommission vergleicht Ihre Ausbildung mit der französischen und berücksichtigt dabei Ihre Berufserfahrung. Bestehen wesentliche Unterschiede, kann der Präfekt Ihnen die Wahl zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung lassen, Ihnen eine davon auferlegen oder beide. Die Entscheidung ist begründet; die Eignungsprüfung findet innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Zustellung statt.
Schritt 7 — Lassen Sie sich vor Arbeitsbeginn bei der ARS registrieren
Lassen Sie Ihre Erlaubnis vor Ihrem ersten Arbeitstag kostenlos bei der ARS Ihres Arbeitsorts registrieren. Danach melden Sie ihr jede Änderung Ihrer Situation innerhalb eines Monats (Artikel L4333-1 und Artikel D4333-1 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit).
Was die Texte sagen. Die Erlaubnis erteilt der Präfekt der durch Erlass des französischen Gesundheitsministers benannten Region nach Stellungnahme der Kommission der ergothérapeutes; ein viermonatiges Schweigen nach Eingang der vollständigen Unterlagen gilt als Annahme (Artikel R4331-9 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit). Dieser Erlass benennt die Region, in der Sie sich niederlassen wollen. Der arrêté vom 20. Januar 2010 sieht vor, dass die Unterlagen in zwei Exemplaren per Einschreiben mit Rückschein an das Sekretariat der Kommission geschickt werden. Die Online-Verfahren einiger DREETS sind eine Verwaltungspraxis: Die von uns geprüften Texte sagen weder, ob sie diesen Versand ersetzen, noch ob ein Antrag mit allen Unterlagen des arrêté, aber ohne die online zusätzlich verlangten Unterlagen, als vollständig gilt.
Die Antragsunterlagen
Der Inhalt der Unterlagen ist im arrêté vom 20. Januar 2010 festgelegt:
| Unterlage | Wann einreichen | Was es ist und wer es ausstellt |
|---|---|---|
| Antragsformular | Immer | Amtliches Formular, das Sie selbst ausfüllen: Personalien, Kontaktdaten, Abschluss, ausgeübte Tätigkeiten. Formular öffnen (Anhang des Erlasses vom 20. Januar 2010, auf Französisch). |
| Ausweisdokument | Immer | Gut lesbare Kopie, die am Tag der Einreichung noch gültig ist. |
| Kopie Ihres Abschlusses | Immer | Der Abschluss, der Ihnen erlaubt, in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, als Ergotherapeut zu arbeiten. |
| Weitere Abschlüsse | Nur wenn vorhanden | Kopien Ihrer weiteren Abschlüsse. |
| Nachweise über Fortbildung und Berufserfahrung | Immer | Jedes Dokument, das Ihre Fortbildungen, Ihre Berufserfahrung und die in der Praxis erworbenen Kompetenzen belegt. Der Text nennt keine Liste. Ein Lebenslauf wird nicht verlangt. |
| Erklärung über das Fehlen von Sanktionen | Immer; nicht älter als ein Jahr | Dokument der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie niedergelassen sind, das bestätigt, dass gegen Sie keine Sanktionen verhängt wurden. |
| Ausführliches Ausbildungsprogramm | Immer | Bescheinigungen der Behörden, die Ihren Abschluss ausgestellt haben: Ausbildungsniveau, Inhalt und Stundenzahl der Lehrveranstaltungen Jahr für Jahr, Inhalt und Dauer der Praktika. Können Sie sie nicht beschaffen, kann das Sekretariat der Kommission sie selbst anfordern (Artikel 5 des Erlasses, auf Französisch). |
| Nachweise über Berufsausübung in einem Land, das den Beruf nicht reglementiert | Nur wenn Sie in einem Land gearbeitet haben, das weder die Ausbildung noch den Beruf reglementiert | Dokumente, die mindestens ein Jahr Vollzeittätigkeit (oder eine gleichwertige Dauer in Teilzeit) in diesem Land in den letzten zehn Jahren belegen (Artikel L4331-4, auf Französisch). |
| Anerkennung Ihres Abschlusses durch ein EU-Land | Nur wenn Ihr Abschluss von außerhalb der EU und des EWR stammt | Die Entscheidung des EU- oder EWR-Landes, das Ihren Abschluss anerkannt hat; außerdem müssen Sie dort 3 Jahre in Vollzeit (oder eine gleichwertige Dauer in Teilzeit) gearbeitet haben. |
Die Unterlagen außer dem Antragsformular und dem Ausweisdokument (Ausbildungsnachweis, Bescheinigungen, Nachweise über Berufserfahrung, Erklärung über das Fehlen von Sanktionen) müssen auf Französisch abgefasst oder übersetzt sein, und zwar von einem bei französischen Gerichten zugelassenen Übersetzer oder einem Übersetzer, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines Staates der EU, des EWR oder der Schweiz tätig sein darf. Eine maschinelle Online-Übersetzung genügt nicht.
So lesen Sie das Formular (es ist auf Französisch)
Das Antragsformular ist auf Französisch. Hier steht, was jeder Abschnitt verlangt, in der Reihenfolge des Formulars.
| Im Formular | Auf Deutsch | Was Sie eintragen |
|---|---|---|
| « Profession : » | Beruf | Die französische Bezeichnung des Berufs, für den Sie den Antrag stellen: ergothérapeute. |
| « Vous êtes de nationalité communautaire… » (3 Sätze) | Ihre Situation | Geben Sie an, welche auf Sie zutrifft. (a) Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und einen Abschluss, der in einem Staat der EU oder des EWR, der den Zugang zum Beruf oder seine Ausübung reglementiert, für die Berufsausübung verlangt wird. (b) Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und haben den Beruf in einem Staat der EU oder des EWR ausgeübt, der weder den Zugang zum Beruf noch seine Ausübung reglementiert. (c) Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und einen Abschluss aus einem Land außerhalb der EU und des EWR, der von einem Staat der EU oder des EWR außer Frankreich anerkannt wurde. |
| « Etat civil » | Personalien | Anrede (M. = Herr, Mme = Frau, Mlle = Fräulein), Familienname (« Nom de famille »), Ehename (« Nom d'épouse »), Vornamen, Geburtsdatum, -ort und -land, Staatsangehörigkeit. |
| « Coordonnées » | Kontaktdaten | Privatanschrift, Ort, Postleitzahl, Land, Telefon, Mobiltelefon (« Portable ») und E-Mail (« Mél »). |
| « Diplôme de la profession considérée » | Abschluss für diesen Beruf | Bezeichnung des Abschlusses, Datum und Land des Erwerbs, ausstellende Stelle (« Délivré par ») und gegebenenfalls das Datum der Anerkennung durch einen Staat der EU oder des EWR. |
| « Diplômes » / « Autres diplômes, titres et certificats » | Abschlüsse / weitere Abschlüsse, Titel und Zertifikate | Zwei Tabellen mit den Spalten Land (« PAYS »), Bezeichnung (« INTITULÉ »), Datum und Ausbildungsort (« LIEU de formation »). |
| « Exercice professionnel : fonctions exercées à l'étranger ou dans un Etat membre ou partie » | Berufsausübung | Tätigkeiten, die Sie im Ausland oder in einem Staat der EU oder des EWR ausgeübt haben: Art der Tätigkeit (« NATURE »), Ort und Land, Zeitraum. |
| « Projets professionnels éventuels (facultatif) » | Berufliche Pläne (freiwillig) | Sie können beschreiben, was Sie in Frankreich vorhaben; dieser Abschnitt ist nicht verpflichtend. |
| « Formulaire à retourner dûment complété au secrétariat de la commission compétente pour l'examen de votre demande. » | Wohin das Formular geht | Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Sekretariat der Kommission, die Ihren Antrag prüft. |
| « Date » / « Signature » | Datum und Unterschrift | Datieren und unterschreiben Sie das Formular. |
Fristen: was die Texte festlegen
| Schritt | Frist laut den Texten |
|---|---|
| Eingangsbestätigung des Antrags | 1 Monat |
| Keine Antwort nach Eingang der vollständigen Unterlagen | 4 Monate Schweigen gelten als Annahme |
| Eignungsprüfung, falls verlangt | Innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Entscheidung |
Kein Text legt die tatsächliche Bearbeitungszeit oder die Gesamtdauer des Verfahrens fest: Sie hängen von Ihren Unterlagen, einer möglichen Ausgleichsmaßnahme und der Übersetzungsdauer ab.
Französisch: was die Texte sagen
Das Gesetz verlangt die für den Beruf nötigen Französischkenntnisse, die nach der Anerkennung Ihrer Qualifikation verhältnismäßig überprüft werden; ein Niveau legt es nicht fest (Artikel L4333-2). Die Antragsunterlagen enthalten keinen Sprachnachweis: Fragen Sie die Stelle, die Ihren Antrag bearbeitet (die DREETS oder das Sekretariat der Kommission), ob und wie Ihr Französisch geprüft wird, und arbeiten Sie parallel an Ihrem beruflichen Französisch.
Häufige Fragen
Wird mein EU-Abschluss in Ergotherapie in Frankreich automatisch anerkannt?
Nein. Sie brauchen eine Berufserlaubnis, die der Präfekt der Region, in der Sie sich niederlassen möchten, nach Stellungnahme der Kommission der ergothérapeutes im Einzelfall erteilt. Mit ihr arbeiten Sie wie ein in Frankreich ausgebildeter Ergotherapeut.
Muss ich meine Unterlagen wirklich per Einschreiben schicken?
Nicht unbedingt. Beginnen Sie mit der Seite der DREETS der Region, in der Sie sich niederlassen möchten (Liste auf dreets.gouv.fr): Mehrere DREETS, zum Beispiel in der Bretagne und in Okzitanien, verweisen auf ein Online-Verfahren, und das ist dann der Weg, den sie angeben. Die Texte selbst sehen den Versand in zwei Exemplaren per Einschreiben mit Rückschein an das Sekretariat der Kommission der ergothérapeutes vor (arrêté vom 20. Januar 2010): Das ist das Verfahren, wenn Ihre Region kein Online-Verfahren anbietet. Die Texte sagen nicht, ob das Online-Verfahren diesen Versand ersetzt: Fragen Sie im Zweifel die DREETS.
Was passiert, wenn ich keine Antwort bekomme?
Für Ergotherapeuten spielt das Schweigen zu Ihren Gunsten: Haben Sie vier Monate nach Vollständigkeit Ihrer Unterlagen keine Antwort, gilt Ihr Antrag als angenommen. Bewahren Sie Einreichungsnachweis und Eingangsbestätigung auf, die innerhalb eines Monats kommt.
Gibt es einen Ordre der Ergotherapeuten?
Nein. Nach der Erlaubnis lassen Sie diese vor Arbeitsbeginn kostenlos bei der ARS Ihres Arbeitsorts registrieren und melden ihr danach jede Änderung Ihrer Situation innerhalb eines Monats.
Brauche ich eine Konformitätsbescheinigung, einen Lebenslauf oder ein Motivationsschreiben?
Nein: Keines dieser Dokumente steht auf der Liste des arrêté vom 20. Januar 2010. Verlangt das Online-Verfahren Ihrer DREETS eine Konformitätsbescheinigung, fragen Sie die DREETS, was Sie stattdessen beifügen sollen.
Darf ich in Frankreich als Ergotherapeut arbeiten, während mein Antrag bearbeitet wird?
Nicht, um sich niederzulassen. Die Dienstleistungsfreiheit erlaubt nur einem in einem anderen EU-Land niedergelassenen Ergotherapeuten, etwa in Deutschland oder Österreich, nach einer Meldung an den Regionalpräfekten vorübergehend und gelegentlich in Frankreich zu arbeiten; sie dient weder der Niederlassung noch dem Warten auf die Erlaubnis. Die Berufsausübung ohne Erlaubnis ist strafbar. Einen Europäischen Berufsausweis gibt es für diesen Beruf nicht.
Welches Französischniveau wird verlangt?
Das Gesetz verlangt die für den Beruf nötigen Französischkenntnisse, ohne ein Niveau festzulegen. Die verhältnismäßige Überprüfung erfolgt nach der Anerkennung Ihrer Qualifikation. Fragen Sie die Stelle, die Ihren Antrag bearbeitet (die DREETS oder das Sekretariat der Kommission), ob und wie Ihr Französisch geprüft wird.
Offizielle Quellen
- Französisches Gesetzbuch über die öffentliche Gesundheit, Artikel L4331-4 — Berufserlaubnis
- Französisches Gesetzbuch über die öffentliche Gesundheit, Artikel R4331-9 — Regionalpräfekt, Kommission, viermonatiges Schweigen
- Arrêté vom 20. Januar 2010 — Inhalt der Antragsunterlagen
- Französisches Gesetzbuch über die öffentliche Gesundheit, Artikel D4333-1 — Registrierung bei der ARS
- Richtlinie 2005/36/EG, konsolidierte Fassung — EUR-Lex