Sie sind Hebamme mit einem Abschluss aus einem EU-Mitgliedstaat und möchten in Frankreich praktizieren? Wie Pflegefachkräfte profitieren Hebammen von der automatischen Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Kein DREETS-Verfahren, keine Ausgleichsmaßnahmen, kein ARS. Der Antrag läuft direkt über den nationalen Hebammenverband Frankreichs (Ordre des Sages-Femmes) — eine eigenständige Berufsorganisation, getrennt vom Pflegeverband. Dieser Leitfaden erklärt jeden Schritt des Verfahrens.

1. EU-Hebammen in Frankreich: automatische Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG

Die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen unterscheidet zwei Systeme:

  • Automatische Anerkennung (Anhang V): für Berufe mit europaweit harmonisierter Ausbildung — Ärzte, Krankenpflegepersonen für allgemeine Pflege, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten.
  • Allgemeines Anerkennungssystem: für alle anderen reglementierten Berufe, darunter Physiotherapeuten, Pflegehilfskräfte und Ergotherapeuten.

Hebammen sind in Anhang V, Punkt 5.2.1 der Richtlinie aufgeführt. Ihr EU-Abschluss wird direkt anerkannt — ohne Prüfung der Ausbildungsinhalte, ohne Ausgleichsmaßnahmen, ohne Eignungsprüfung.

2. Die zuständige Behörde: der Ordre des Sages-Femmes, nicht die DREETS

Ein häufiger Fehler europäischer Hebammen ist die Kontaktaufnahme mit der DREETS oder der ARS — diese Behörden sind für die automatische Anerkennung nicht zuständig. Das Verfahren läuft ausschließlich über den Departementsrat des nationalen Hebammenverbands (Ordre des Sages-Femmes) des Departements, in dem Sie praktizieren möchten. Finden Sie Ihren lokalen Rat unter ordre-sages-femmes.fr.

Wichtig: Verwechseln Sie den Hebammenverband nicht mit dem Pflegeverband — es handelt sich um zwei getrennte und unabhängige Berufsorganisationen. Eine Hebamme registriert sich ausschließlich beim Ordre des Sages-Femmes.

Suxens begleitet EU-Hebammen bei jedem Schritt ihrer Niederlassung in Frankreich — von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Vermittlung an Gesundheitseinrichtungen. Warteliste beitreten →

3. Das Verfahren Schritt für Schritt

Schritt 1 — Den zuständigen Departementsrat identifizieren

Der Antrag wird beim Departementsrat des Ordre des Sages-Femmes des Departements eingereicht, in dem Sie praktizieren möchten. Verzeichnis unter ordre-sages-femmes.fr.

Schritt 2 — Dokumente im Heimatland zusammenstellen

Zwei wesentliche Dokumente müssen vor der Einreichung des französischen Antrags eingeholt werden:

  • Europäische Konformitätsbescheinigung: offizielles Dokument der zuständigen Behörde im Heimatland (nationaler Hebammenverband oder Gesundheitsministerium), das bestätigt, dass Ihr Hebammenabschluss die Mindestanforderungen von Anhang V, Punkt 5.2.1 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt.
  • Good-Standing-Bescheinigung: berufliche Statusbescheinigung der nationalen zuständigen Behörde, die das Fehlen disziplinarischer Sanktionen bestätigt. Gültig für 3 Monate — nicht zu früh beantragen.

Schritt 3 — Unterlagen zusammenstellen und einreichen

Alle ausländischen Dokumente müssen von einer beeidigten Übersetzung ins Französische begleitet werden, die von einem bei einem französischen Gericht zugelassenen Übersetzer angefertigt wird. Informelle oder Online-Übersetzungen werden nicht akzeptiert.

DokumentHinweise
Gültiger EU-Ausweis oder ReisepassPersonalausweis oder Pass
HebammenabschlussOriginal oder beglaubigte Kopie + beeidigte Übersetzung
Europäische KonformitätsbescheinigungVon der zuständigen Behörde im Heimatland ausgestellt
Good-Standing-BescheinigungVon der nationalen Berufsorganisation ausgestellt — gültig 3 Monate
Nachweis Französischkenntnisse B2DELF B2, DALF, TCF, Abschluss auf Französisch oder Gespräch beim Ordre
Beruflicher LebenslaufGemäß Anforderungen des Departementsrats

Schritt 4 — Prüfung und Entscheidung

Der Departementsrat hat einen Monat Zeit, den Eingang der vollständigen Unterlagen zu bestätigen. Nach Vollständigkeit wird die Entscheidung in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Monaten mitgeteilt.

Schritt 5 — Eintragung und RPPS-Nummer

Nach der Eintragung erhalten Sie Ihre RPPS-Nummer (Répertoire Partagé des Professionnels de Santé) — die nationale eindeutige Kennnummer, die für die legale Berufsausübung in Frankreich unerlässlich ist. Die Berufsgesundheitskarte (CPS) folgt in den darauffolgenden Wochen.

4. Wie lange dauert das Verfahren?

PhaseGeschätzte Dauer
Dokumentenbeschaffung im Heimatland2–6 Wochen
Beeidigte Übersetzungen1–3 Wochen
Prüfung durch den Departementsrat2–4 Monate
Erhalt der RPPS-Nummer und der CPS-Karte2–4 zusätzliche Wochen

Für eine vollständige EU-Akte sind insgesamt 3 bis 6 Monate einzuplanen. Beginnen Sie das Verfahren, sobald Sie sich entschieden haben, nach Frankreich zu ziehen — warten Sie nicht auf einen unterzeichneten Vertrag.

5. Französischkenntnisse B2: Pflicht zur Berufsausübung

Alle reglementierten Gesundheitsberufe in Frankreich müssen ausreichende Französischkenntnisse für eine sichere Berufsausübung nachweisen. Der Ordre des Sages-Femmes prüft dies bei der Eintragung. Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ist der erwartete Standard.

6. Vorübergehende Berufsausübung vor der Eintragung: die LPS-Regelung

Die Richtlinie 2005/36/EG sieht einen Mechanismus vor, der EU-Hebammen erlaubt, in Frankreich vorübergehend und gelegentlich ohne vorherige Eintragung zu praktizieren: die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit (LPS). Für jede dauerhafte oder regelmäßige Berufsausübung ist die Eintragung beim Ordre obligatorisch.

Offizielle Quellen