Sie sind Hebamme mit einem Abschluss aus einem EU-Mitgliedstaat und möchten in Frankreich praktizieren? Wie Pflegefachkräfte profitieren Hebammen von der automatischen Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Kein DREETS-Verfahren, keine Ausgleichsmaßnahmen, kein ARS. Der Antrag läuft direkt über den nationalen Hebammenverband Frankreichs (Ordre des Sages-Femmes) — eine eigenständige Berufsorganisation, getrennt vom Pflegeverband. Dieser Leitfaden erklärt jeden Schritt des Verfahrens.
1. EU-Hebammen in Frankreich: automatische Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG
Die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen unterscheidet zwei Systeme:
- Automatische Anerkennung (Anhang V): für Berufe mit europaweit harmonisierter Ausbildung — Ärzte, Krankenpflegepersonen für allgemeine Pflege, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten.
- Allgemeines Anerkennungssystem: für alle anderen reglementierten Berufe, darunter Physiotherapeuten, Pflegehilfskräfte und Ergotherapeuten.
Hebammen sind in Anhang V, Punkt 5.2.1 der Richtlinie aufgeführt. Ihr EU-Abschluss wird direkt anerkannt — ohne Prüfung der Ausbildungsinhalte, ohne Ausgleichsmaßnahmen, ohne Eignungsprüfung.
2. Die zuständige Behörde: der Ordre des Sages-Femmes, nicht die DREETS
Ein häufiger Fehler europäischer Hebammen ist die Kontaktaufnahme mit der DREETS oder der ARS — diese Behörden sind für die automatische Anerkennung nicht zuständig. Das Verfahren läuft ausschließlich über den Departementsrat des nationalen Hebammenverbands (Ordre des Sages-Femmes) des Departements, in dem Sie praktizieren möchten. Finden Sie Ihren lokalen Rat unter ordre-sages-femmes.fr.
Wichtig: Verwechseln Sie den Hebammenverband nicht mit dem Pflegeverband — es handelt sich um zwei getrennte und unabhängige Berufsorganisationen. Eine Hebamme registriert sich ausschließlich beim Ordre des Sages-Femmes.
Suxens begleitet EU-Hebammen bei jedem Schritt ihrer Niederlassung in Frankreich — von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Vermittlung an Gesundheitseinrichtungen. Warteliste beitreten →
3. Das Verfahren Schritt für Schritt
Schritt 1 — Den zuständigen Departementsrat identifizieren
Der Antrag wird beim Departementsrat des Ordre des Sages-Femmes des Departements eingereicht, in dem Sie praktizieren möchten. Verzeichnis unter ordre-sages-femmes.fr.
Schritt 2 — Dokumente im Heimatland zusammenstellen
Zwei wesentliche Dokumente müssen vor der Einreichung des französischen Antrags eingeholt werden:
- Europäische Konformitätsbescheinigung: offizielles Dokument der zuständigen Behörde im Heimatland (nationaler Hebammenverband oder Gesundheitsministerium), das bestätigt, dass Ihr Hebammenabschluss die Mindestanforderungen von Anhang V, Punkt 5.2.1 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt.
- Good-Standing-Bescheinigung: berufliche Statusbescheinigung der nationalen zuständigen Behörde, die das Fehlen disziplinarischer Sanktionen bestätigt. Gültig für 3 Monate — nicht zu früh beantragen.
Schritt 3 — Unterlagen zusammenstellen und einreichen
Alle ausländischen Dokumente müssen von einer beeidigten Übersetzung ins Französische begleitet werden, die von einem bei einem französischen Gericht zugelassenen Übersetzer angefertigt wird. Informelle oder Online-Übersetzungen werden nicht akzeptiert.
| Dokument | Hinweise |
|---|---|
| Gültiger EU-Ausweis oder Reisepass | Personalausweis oder Pass |
| Hebammenabschluss | Original oder beglaubigte Kopie + beeidigte Übersetzung |
| Europäische Konformitätsbescheinigung | Von der zuständigen Behörde im Heimatland ausgestellt |
| Good-Standing-Bescheinigung | Von der nationalen Berufsorganisation ausgestellt — gültig 3 Monate |
| Nachweis Französischkenntnisse B2 | DELF B2, DALF, TCF, Abschluss auf Französisch oder Gespräch beim Ordre |
| Beruflicher Lebenslauf | Gemäß Anforderungen des Departementsrats |
Schritt 4 — Prüfung und Entscheidung
Der Departementsrat hat einen Monat Zeit, den Eingang der vollständigen Unterlagen zu bestätigen. Nach Vollständigkeit wird die Entscheidung in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Monaten mitgeteilt.
Schritt 5 — Eintragung und RPPS-Nummer
Nach der Eintragung erhalten Sie Ihre RPPS-Nummer (Répertoire Partagé des Professionnels de Santé) — die nationale eindeutige Kennnummer, die für die legale Berufsausübung in Frankreich unerlässlich ist. Die Berufsgesundheitskarte (CPS) folgt in den darauffolgenden Wochen.
4. Wie lange dauert das Verfahren?
| Phase | Geschätzte Dauer |
|---|---|
| Dokumentenbeschaffung im Heimatland | 2–6 Wochen |
| Beeidigte Übersetzungen | 1–3 Wochen |
| Prüfung durch den Departementsrat | 2–4 Monate |
| Erhalt der RPPS-Nummer und der CPS-Karte | 2–4 zusätzliche Wochen |
Für eine vollständige EU-Akte sind insgesamt 3 bis 6 Monate einzuplanen. Beginnen Sie das Verfahren, sobald Sie sich entschieden haben, nach Frankreich zu ziehen — warten Sie nicht auf einen unterzeichneten Vertrag.
5. Französischkenntnisse B2: Pflicht zur Berufsausübung
Alle reglementierten Gesundheitsberufe in Frankreich müssen ausreichende Französischkenntnisse für eine sichere Berufsausübung nachweisen. Der Ordre des Sages-Femmes prüft dies bei der Eintragung. Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ist der erwartete Standard.
6. Vorübergehende Berufsausübung vor der Eintragung: die LPS-Regelung
Die Richtlinie 2005/36/EG sieht einen Mechanismus vor, der EU-Hebammen erlaubt, in Frankreich vorübergehend und gelegentlich ohne vorherige Eintragung zu praktizieren: die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit (LPS). Für jede dauerhafte oder regelmäßige Berufsausübung ist die Eintragung beim Ordre obligatorisch.