Sie sind Gesundheitsfachkraft mit in Deutschland erworbenem Abschluss und möchten in Frankreich praktizieren? Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen in Frankreich ohne Wiederholung Ihrer Ausbildung. Das Verfahren unterscheidet sich jedoch je nach Beruf.
Automatische Anerkennung oder allgemeines System?
EU-Richtlinie 2005/36/EG sieht zwei verschiedene Regelungen vor. Automatische Anerkennung (Anhang V): für Krankenpflegekräfte, Hebammen, Ärzte, Apotheker und Zahnärzte werden Abschlüsse, die der Richtlinie entsprechen, automatisch in der gesamten EU anerkannt. Das Verfahren ist vereinfacht und läuft direkt über den Berufsverband. Allgemeines Anerkennungssystem: für andere Gesundheitsberufe (Physiotherapeuten, Pflegehelfer, Ergotherapeuten) gibt es keine automatische Anerkennung. Das Verfahren läuft über die regionalen DREETS und kann Ausgleichsmaßnahmen umfassen.
Krankenpflegekräfte (IDE) — Automatische Anerkennung
Der deutsche Pflegefachmann-/Pflegefachfrau-Abschluss (seit 2020) bzw. der Gesundheits- und Krankenpfleger/in-Abschluss genießt automatische Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG. Das Verfahren läuft direkt über den Départementalen Rat des Nationalen Pflegeverbands (Ordre des Infirmiers) des gewünschten Departements — NICHT über die ARS. Wenn Ihr Diplom in Rumänien erworben wurde, lesen Sie auch das CNRED-Verfahren für rumänische Absolventen.
- Konformität des Abschlusses mit der europäischen Richtlinie prüfen (aktuelle EU-Pflegediplome sind in der Regel konform)
- Konformitätsbescheinigung bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes beantragen
- Good-Standing-Zertifikat bei der zuständigen Pflegekammer Ihres Bundeslandes (sofern vorhanden) oder beim zuständigen Berufsverband beantragen
- Unterlagen zusammenstellen: Ausweisdokument, Diplom, Konformitätsbescheinigung, Good Standing, beglaubigte Übersetzungen ins Französische, Nachweis B2-Niveau
- Unterlagen beim Départementalen Rat des Ordre des Infirmiers des gewünschten Departements einreichen
- RPPS-Nummer und Carte de Professionnel de Santé (CPS) erhalten — Sie können in ganz Frankreich legal praktizieren
Geschätzte Dauer: 1–4 Monate für ein vollständiges EU-Dossier.
Hebammen — Automatische Anerkennung
Hebammen profitieren von der automatischen Anerkennung. Das Verfahren läuft über den Départementalen Rat des Hebammenverbands (Ordre des Sages-Femmes). Ähnliche Unterlagen wie für Pflegekräfte: Konformitätsbescheinigung, Good Standing, beglaubigte Übersetzungen, B2-Nachweis. Vergleichbare Dauer: 1–4 Monate.
Physiotherapeuten/innen — Keine automatische Anerkennung
Der in der EU erworbene Physiotherapie-Abschluss genießt keine automatische Anerkennung. Das Verfahren läuft über die regionale DREETS.
- Unterlagen bei der DREETS der gewünschten Region einreichen (einige Regionen akzeptieren seit 2025 nur Online-Einreichungen — lokale Modalitäten prüfen)
- Prüfung durch die Regionale Kommission für Berufsausübungsgenehmigung (CRAE)
- Wenn wesentliche Unterschiede zur französischen Ausbildung festgestellt werden: Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungspraktikum oder Eignungsprüfung)
- Eintragung beim Physiotherapeutenverband nach Erhalt der Genehmigung
Geschätzte Dauer: 3–12 Monate je nach Region. Hinweis: Die DREETS sind mit EU-Physiotherapie-Dossiers vertraut.
Pflegehelfer/innen (Aide-soignant) — Keine automatische Anerkennung
Keine automatische Anerkennung. Dossier bei der regionalen DREETS einzureichen, die bewertet, ob der in der EU erworbene Abschluss mit dem französischen Diplôme d'État d'Aide-Soignant vergleichbar ist. Ergänzende Ausbildung kann erforderlich sein. Regionale DREETS im Voraus kontaktieren, um die spezifische Situation einzuschätzen. Dauer: variabel, von 3 Monaten bis über ein Jahr.
Ergotherapeuten/innen — Keine automatische Anerkennung
Gleiches Verfahren wie für Physiotherapeuten: DREETS-Dossier → Bewertungskommission → mögliche Ausgleichsmaßnahmen → Berufsregistrierung. Geschätzte Dauer: 3–12 Monate.
Übersichtstabelle nach Beruf
- Krankenpfleger/in (IDE): automatische Anerkennung — Départementaler Pflegeverband — 1–4 Monate
- Hebamme: automatische Anerkennung — Départementaler Hebammenverband — 1–4 Monate
- Physiotherapeut/in: nicht automatisch — DREETS → CRAE → Verband MK — 3–12 Monate
- Pflegehelfer/in: nicht automatisch — Regionale DREETS — variabel
- Ergotherapeut/in: nicht automatisch — Regionale DREETS — 3–12 Monate
Französischkenntnisse B2: für alle Berufe erforderlich
Für alle Berufe ist ein Nachweis ausreichender Französischkenntnisse für die Berufsausübung obligatorisch. Das B2-Niveau des GER ist der erwartete Standard. Akzeptierte Nachweise: DELF B2 oder DALF, TCF-Test mit mindestens B2, Abschluss oder Studium vollständig auf Französisch, vom Berufsverband organisiertes Gespräch (für Pflegekräfte und Hebammen). Das B2-Niveau kann parallel zum Anerkennungsdossier vorbereitet werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Verfahren überall in Frankreich gleich? Der rechtliche Rahmen ist national, aber die praktischen Modalitäten (Einreichungsplattform, Kommissionstermine, zusätzliche Dokumente) variieren je nach Region und Departement. Überprüfen Sie stets die spezifischen Anweisungen der DREETS oder des Verbandsrats des Zielgebiets.
Kann ich in Frankreich arbeiten, während mein Dossier bearbeitet wird? Für Pflegekräfte und Hebammen: vorübergehende Ausübung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit (LPS) mit Voranmeldung beim Verband möglich. Für eine dauerhafte Ausübung muss die endgültige Eintragung abgewartet werden. Für Physios, Pflegehelfer und OTs: keine Ausübung vor der DREETS-Genehmigung. Das Verwaltungsverfahren ist kostenlos; zu erwartende Kosten: beglaubigte Übersetzungen (50–150 € pro Dokument), B2-Nachweis falls nötig (100–200 €) und die Verbandsbeitragsgebühr.
Wie kann Suxens Ihnen helfen?
Suxens begleitet Sie durch jeden Schritt: Wir ermitteln die zuständige Stelle für Ihr Profil, prüfen Ihre Unterlagen vor der Einreichung, vermitteln Sie an französische Arbeitgeber noch vor Erhalt Ihrer Genehmigung und unterstützen Sie bei Ihrer Niederlassung in Frankreich. Mehrere Gesundheitsfachkräfte, die wir begleiten, haben innerhalb von 3 Monaten eine Stelle in Frankreich gefunden. Melden Sie sich auf der Warteliste an und wir senden Ihnen einen personalisierten Aktionsplan.