Sie haben Ihren Physiotherapie-Abschluss in einem EU-Land gemacht und möchten in Frankreich praktizieren? Der Weg ist geregelt und machbar — aber er birgt eine Überraschung für viele Fachkräfte: Physiotherapeuten aus der EU profitieren nicht von der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen, anders als Krankenpflegepersonal oder Hebammen. Das Verfahren läuft über das allgemeine Anerkennungssystem, das von der DREETS (Direction régionale de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités — regionale Direktion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität) verwaltet wird. Dieser Leitfaden erläutert jeden Schritt des Prozesses.
1. EU-Physiotherapeut in Frankreich: automatische Anerkennung oder nicht?
Die EU-Richtlinie 2005/36/EG sieht zwei Mechanismen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vor:
- Die automatische Anerkennung, vorbehalten für sieben Berufe mit harmonisierter Ausbildung auf EU-Ebene: Ärzte, Krankenpflegepersonal für allgemeine Pflege, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten.
- Das allgemeine Anerkennungssystem, das für alle anderen reglementierten Berufe gilt — einschließlich der Physiotherapie (masseur-kinésithérapeute in Frankreich).
In der Praxis bedeutet das: Die DREETS prüft nicht lediglich, ob Sie einen im Herkunftsland anerkannten Abschluss besitzen. Sie untersucht Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung und vergleicht sie mit dem französischen Programm. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, kann sie vor der Erteilung der Berufserlaubnis eine Ausgleichsmaßnahme fordern.
2. Gibt es einen schnelleren Weg? Der Europäische Berufsausweis (EBA)
Bevor Sie das klassische DREETS-Verfahren starten, sollten Sie wissen: Es gibt eine vollständig digitale Alternative — den Europäischen Berufsausweis (EBA). Eingeführt durch die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG, gilt der EBA derzeit nur für fünf reglementierte Berufe: Krankenpflegepersonal für allgemeine Pflege, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler. Physiotherapie ist also eingeschlossen.
In der Praxis ermöglicht Ihnen der EBA:
- den Antrag online über die Plattform EU Login einzureichen, ohne Papierakte;
- den Fortschritt Ihres Antrags in Echtzeit zu verfolgen;
- bereits eingereichte Dokumente wiederzuverwenden, wenn Sie mehrere europäische Länder ins Auge fassen;
- in bestimmten Fällen von einer stillschweigenden Anerkennung zu profitieren, falls die zuständige Behörde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist antwortet.
Wichtig zu wissen: Die zuständige Behörde für den EBA ist nicht einheitlich. Für einen eingehenden EBA-Antrag zur Niederlassung in Frankreich ist die Regionaldirektion Île-de-France (innerhalb der DREETS-Struktur) zuständig, die den Antrag gemäß dem Erlass vom 8. Dezember 2017 zentral bearbeitet — unabhängig davon, in welchem Departement Sie letztlich praktizieren möchten (anders als beim klassischen Verfahren unten, bei dem die DREETS des Praxis-Departements zuständig ist). Der CNOMK wird in zwei konkreten Fällen aktiv: bei einer vorübergehenden Dienstleistungserbringung in Frankreich (hier kann er eine Eignungsprüfung verlangen) und bei ausgehenden EBA-Anträgen, wenn ein bereits in Frankreich niedergelassener Physiotherapeut in einem anderen EU-Land praktizieren möchte.
Sie können zwischen dem EBA-Verfahren und dem unten beschriebenen klassischen DREETS-Verfahren wählen: Beide führen zur gleichen Berufserlaubnis, doch der EBA ist bei einem klar erkennbaren europäischen Profil in der Regel schneller.
Weitere Informationen: Europäischer Berufsausweis — Ordre des masseurs-kinésithérapeutes
Praktischer Tipp: Wenn Sie sich dauerhaft in einem einzigen, bereits feststehenden Departement niederlassen möchten, ist das klassische DREETS-Verfahren oft übersichtlicher, da es Schritt für Schritt regional begleitet wird. Der EBA eignet sich dagegen besonders, wenn Sie noch unentschlossen sind, in welchem europäischen Land Sie sich niederlassen möchten, oder wenn Sie sich mit derselben digitalen Akte in mehreren Mitgliedstaaten bewerben wollen.
3. Das allgemeine Anerkennungssystem: das DREETS-Verfahren Schritt für Schritt
Schritt 1 — Die zuständige DREETS ermitteln
Der Antrag wird bei der DREETS des Departements eingereicht, in dem Sie praktizieren möchten — nicht unbedingt dort, wo Sie wohnen. Eine Übersicht der DREETS-Dienststellen nach Region finden Sie auf travail-emploi.gouv.fr.
Schritt 2 — Unterlagen zusammenstellen und einreichen
Sie können die Unterlagen persönlich beim DREETS-Schalter abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein einsenden. Die DREETS hat einen Monat Zeit, den Eingang einer vollständigen Akte zu bestätigen. Fehlen Unterlagen, teilt sie Ihnen das innerhalb dieser Frist mit.
Schritt 3 — Prüfung und Entscheidung
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Akte als vollständig anerkannt wird, hat die DREETS vier Monate für ihre Entscheidung (gesetzliche Frist gemäß der Richtlinie). Erfolgt keine Antwort innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag als abgelehnt — behalten Sie die Frist im Blick und fragen Sie nach, falls nötig.
Schritt 4 — Mögliche Ausgleichsmaßnahme
Stellt die DREETS wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der französischen fest, kann sie Ihnen folgendes auferlegen:
- eine Eignungsprüfung (schriftliche oder praktische Prüfung);
- eine Anpassungsphase (beaufsichtigte Praxis, in der Regel 3 bis 18 Monate).
Sie können in der Regel zwischen beiden Optionen wählen. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach der Größe der festgestellten Unterschiede.
4. Benötigte Unterlagen für die Akte
Die genaue Liste kann je nach Herkunftsland und zuständiger DREETS variieren, eine Standardakte enthält jedoch:
| Dokument | Hinweise |
|---|---|
| DREETS-Antragsformular | Auf der Website der jeweiligen DREETS oder auf service-public.fr erhältlich |
| Abschlusszeugnis (Physiotherapie-Diplom) | Original oder beglaubigte Kopie |
| Beglaubigte französische Übersetzung | Pflicht für alle nicht auf Französisch ausgestellten Dokumente |
| Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes | Bestätigt, dass das Diplom im Ausstellungsland anerkannt ist |
| Abschrift der Noten oder ausführliche Beschreibung des Studiengangs | Ermöglicht der DREETS den Vergleich mit dem französischen Lehrplan |
| Identitätsnachweis | EU-Personalausweis oder gültiger Reisepass |
| Nachweis der Berufserfahrung | Kann den Umfang einer etwaigen Ausgleichsmaßnahme reduzieren |
| Führungszeugnis (oder Äquivalent aus dem Herkunftsland) | Manche Departements verlangen es; bei der lokalen DREETS nachfragen |
Alle ausländischen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer (traducteur assermenté), der bei einem französischen Gericht zugelassen ist, ins Französische übersetzt werden. Formlose oder maschinelle Übersetzungen werden nicht akzeptiert.
Quelle: service-public.fr — Anerkennung von Berufsqualifikationen für EU-Bürger
5. Zeitrahmen, den Sie einplanen sollten
Rechnen Sie insgesamt mit 6 bis 12 Monaten von der Einreichung der Akte bis zur tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit:
| Phase | Richtwert |
|---|---|
| Zusammenstellen und Übersetzen der Unterlagen | 1–3 Monate |
| Eingangsbestätigung und Prüfung durch die DREETS | 1–4 Monate |
| Entscheidung der DREETS | Bis zu 4 Monate (gesetzliche Frist) |
| Ausgleichsmaßnahme (falls angeordnet) | 3–18 Monate |
| Eintragung in die Berufskammer | 2–6 Wochen |
Diese Angaben sind Richtwerte. Die Arbeitsbelastung der jeweiligen Regionaldirektion und die Komplexität Ihrer Akte können die Dauer verlängern. Beglaubigte Übersetzungen können 2 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen — beginnen Sie frühzeitig.
Praktischer Tipp: Sammeln Sie Ihre Unterlagen, bevor Sie eine definitive Praxisadresse haben. Ihre Hochschule benötigt möglicherweise mehrere Wochen, um eine beglaubigte Beschreibung Ihres Studiengangs auszustellen.
6. Was folgt nach der DREETS? Die Eintragung in die Berufskammer
Die DREETS-Erlaubnis ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. Nach Erhalt der Erlaubnis müssen Sie sich beim tableau de l'Ordre des masseurs-kinésithérapeutes (der französischen Physiotherapeuten-Kammer) in dem Departement, in dem Sie praktizieren möchten, eintragen lassen.
Die Kammer prüft:
- die Gültigkeit Ihrer DREETS-Erlaubnis;
- das Fehlen strafrechtlicher Verurteilungen, die mit der Berufsausübung unvereinbar sind;
- Ihre Arbeitsbedingungen (freiberuflich, angestellt oder gemischt).
Die Eintragung in die Kammer ist für alle Physiotherapeuten, die in Frankreich tätig sind, verpflichtend — auch für Angestellte. Ohne Eintragung können Sie keine von der französischen Krankenversicherung (Assurance Maladie) erstattungsfähigen Physiotherapieleistungen abrechnen.
Weitere Informationen: Ordre national des masseurs-kinésithérapeutes
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