Ob Ihre Akte über den Ordre des Infirmiers, den Ordre des Sages-Femmes oder die DREETS läuft — eine Anforderung ist bei allen gleich: Jedes nicht-französische Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer ("traducteur assermenté") übersetzt werden. Eine selbst gemachte Übersetzung, selbst wenn sie von einem zweisprachigen Angehörigen perfekt erstellt wurde, wird abgelehnt. So gehen Sie vor, ohne Zeit zu verlieren.
Warum wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?
Französische Behörden und Berufskammern akzeptieren nicht jede Übersetzung. Wie Service-Public.fr erläutert: "un traducteur agréé est un expert judiciaire inscrit sur les listes établies par les cours d'appel" (ein zugelassener Übersetzer ist ein Gerichtssachverständiger, der auf den von den Berufungsgerichten geführten Listen eingetragen ist). Diese Eintragung ist mit rechtlicher Verantwortung verbunden: Seine gestempelte und unterschriebene Übersetzung hat vor einer französischen Behörde Rechtskraft — was eine unbeglaubigte Übersetzung nicht hat.
Diese Anforderung findet sich in allen 5 Berufsprofilen unseres vollständigen Leitfadens nach Beruf (Pflegefachkraft, Physiotherapeut, Pflegeassistent, Hebamme, Ergotherapeut): Diplom, Ausbildungsnachweis, Führungszeugnis oder gleichwertiges Dokument müssen von einem zugelassenen Fachmann übersetzt werden, wenn das Original nicht auf Französisch verfasst ist.
Welche Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
| Dokument | Betrifft |
|---|---|
| Diplom (oder Berufsausübungsnachweis im Herkunftsland) | Alle Berufe |
| Ausbildungsnachweis (Stunden je Fach, Praktikumsdauer) | Physiotherapeuten, Pflegeassistenten, Ergotherapeuten (allgemeines System) |
| Konformitäts-/Unbedenklichkeitsbescheinigung der Herkunftsbehörde | Alle Berufe |
| Führungszeugnis oder gleichwertiges Dokument | Alle Berufe, insbesondere Hebammen |
| Nachweis tatsächlich durchgeführter Tätigkeiten ("3+2"-Ausbildungswege) | Hebammen aus einem kombinierten Pflege- + Hebammen-Ausbildungsweg |
Planen Sie in der Praxis, alle nicht-französischen Dokumente Ihrer Akte übersetzen zu lassen, nicht nur das Diplom — das ist der häufigste Fehler und die Hauptursache für als unvollständig zurückgeschickte Akten. Die genaue Liste hängt von Ihrem Beruf ab: siehe unseren Leitfaden für Pflegefachkräfte oder unseren Leitfaden für Pflegeassistenten für die genaue Liste, die für Sie gilt.
Wie finden Sie einen vereidigten Übersetzer?
Zwei offizielle Wege:
- Das Suchwerkzeug "Trouver un expert agréé ou un traducteur agréé" der Cour de cassation, das die bei jedem Berufungsgericht Frankreichs eingetragenen Übersetzer auflistet.
- Die von jedem regionalen Berufungsgericht direkt veröffentlichten Listen.
Sie müssen keinen Übersetzer wählen, der beim Berufungsgericht Ihres künftigen Wohnorts eingetragen ist: Ein überall in Frankreich eingetragener vereidigter Übersetzer ist für Ihre Akte gültig, unabhängig davon, welche DREETS oder welcher Ordre sie erhält.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Es gibt keine offizielle Gebührenordnung. Anders als bei manchen anderen reglementierten Tätigkeiten legen vereidigte Übersetzer ihre Honorare selbst fest — je nach Sprachkombination, Länge und Fachlichkeit des Dokuments sowie gewünschter Bearbeitungszeit. Diesen Kostenfaktor unterschätzen Bewerber bei der Planung ihres Umzugsbudgets häufig.
Der einzig verlässliche Weg: Holen Sie sich vor der Entscheidung schriftliche Angebote von mehreren Übersetzern der offiziellen Liste ein und vergleichen Sie sowohl Preis als auch angebotene Lieferzeit.
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Wann sollten Sie Ihre Dokumente übersetzen lassen?
Die Übersetzungen müssen vor Einreichung der Akte fertig sein — sei es beim zuständigen Ordre oder bei der DREETS. Da die Übersetzungsdauer zur Zeit für die Beschaffung der Originaldokumente (Diplom, Bescheinigungen aus dem Herkunftsland) hinzukommt, empfiehlt es sich, den Übersetzungsprozess parallel zur Dokumentenbeschaffung zu starten, sobald die Originale vorliegen — statt zu warten, bis die gesamte Akte vollständig ist.