Um in Frankreich mit einem europäischen Abschluss im Gesundheitswesen zu arbeiten, müssen einige Unterlagen Ihres Antrags auf Französisch vorliegen. Man spricht oft von einer beglaubigten Übersetzung; die französischen Texte sprechen von einem Übersetzer, der bei den französischen Gerichten zugelassen oder befugt ist, für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines anderen Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig zu werden (habilité). Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie übersetzen lassen, von wem und wie Sie diesen Übersetzer finden.

Beeidigt, zugelassen, „habilité“: worum geht es?

In Frankreich leisten Übersetzer, die als gerichtliche Sachverständige tätig sind, einen Eid vor dem Berufungsgericht (Gesetz Nr. 71-498 vom 29. Juni 1971, Artikel 6); im Französischen spricht man deshalb oft von einem „traducteur assermenté“. Die Texte zur Anerkennung von Gesundheitsabschlüssen sprechen von einer Übersetzung durch einen bei den französischen Gerichten zugelassenen Übersetzer (traducteur agréé) oder einen Übersetzer, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sein darf, bei Berufserlaubnissen auch der Schweiz. Keiner dieser Texte sagt „beeidigt“.

Sie leben außerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz? Für Berufserlaubnisse sehen die Texte auch eine von den französischen Konsularbehörden beglaubigte Übersetzung vor.

Welche Unterlagen müssen übersetzt werden?

Das hängt von Ihrem Verfahren ab:

Ihr VerfahrenWas nach den Texten übersetzt werden mussWas der Ordre (die französische Berufskammer) zusätzlich verlangt
Berufserlaubnis: Physiotherapeut, aide-soignant, Ergotherapeut, Pflegefachkraft mit nicht konformem AbschlussDie Unterlagen außer Formular und Ausweis: Abschluss, Bescheinigungen, Nachweise über Berufserfahrung, Bescheinigung über das Fehlen von Sanktionen—
Eintragung beim Ordre: Arzt, Hebamme, PflegefachkraftDie Kopie Ihrer Ausbildungsnachweise, wenn sie nicht auf Französisch istHebammen: Der Ordre verlangt eine beglaubigte Übersetzung jedes Dokuments, das nicht auf Französisch ist
Eintragung beim Ordre des masseurs-kinésithérapeutes, nach der ErlaubnisDer Text erwähnt keine Übersetzung—

Prüfen Sie vor dem Übersetzen die Liste der Unterlagen im Leitfaden Ihres Berufs: Nicht immer muss der ganze Antrag übersetzt werden, aber jedes Dokument, das nach den Texten übersetzt werden muss, ist zu übersetzen, wenn es nicht auf Französisch ist.

Sie wissen nicht, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen? Suxens hilft Ihnen bei der Vorbereitung. Tragen Sie sich in die Warteliste ein →

Einen Übersetzer finden, Schritt für Schritt

Schritt 1 — Prüfen Sie, welche Unterlagen übersetzt werden müssen

Nehmen Sie die Tabelle der Unterlagen im Leitfaden Ihres Berufs zur Hand: Physiotherapeut, Pflegeassistenz und aide-soignant, Ergotherapeut, Pflegefachkraft, Hebamme oder Arzt.

Schritt 2 — Suchen Sie einen zugelassenen Übersetzer in Frankreich

Zugelassene Übersetzer stehen auf den Listen der Berufungsgerichte und auf der nationalen Liste. Die Service-Public-Seite „Traduction d'un document : comment trouver un traducteur agréé ?“ (auf Französisch) verweist auf das Suchwerkzeug der Cour de cassation: Die Suche ist kostenlos, die Übersetzung kostenpflichtig. Die Texte verpflichten Sie nicht, einen Übersetzer beim Berufungsgericht Ihrer Region zu wählen.

Schritt 3 — Noch in Deutschland oder Österreich? Fragen Sie vor dem Übersetzen

Die Texte lassen auch einen Übersetzer zu, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines anderen Staates der EU oder des EWR (bei Berufserlaubnissen auch der Schweiz) tätig sein darf. Wir haben aber keine Regel gefunden, die garantiert, dass eine in Deutschland oder Österreich angefertigte beglaubigte Übersetzung in jedem Fall akzeptiert wird: Fragen Sie die Stelle, die Ihren Antrag erhält (DREETS, Kommission oder Ordre), bevor Sie übersetzen lassen. Leben Sie außerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz, kann die Übersetzung der Unterlagen für eine Berufserlaubnis auch vom französischen Konsulat beglaubigt werden: Erkundigen Sie sich dort.

Schritt 4 — Holen Sie ein Angebot ein und beginnen Sie früh

Holen Sie vor der Bestellung ein Angebot ein und beginnen Sie mit den Übersetzungen, sobald Sie Ihre Originaldokumente haben: Ihr Antrag muss bei der Einreichung vollständig sein, denn die Entscheidungsfrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen.

Was die Texte sagen. Für Berufserlaubnisse verlangen die arrêtés vom 20. Januar 2010 und vom 24. März 2010, dass die Unterlagen außer Formular und Ausweis auf Französisch abgefasst oder von einem bei den französischen Gerichten zugelassenen oder für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines Staates der EU, des EWR oder der Schweiz tätigen Übersetzer übersetzt sind. Für die Eintragung beim Ordre der Ärzte, Hebammen und Pflegefachkräfte betrifft Artikel R4112-1 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit (für Pflegefachkräfte zusätzlich Artikel R4311-52) die Übersetzung der Kopie der Ausbildungsnachweise durch einen zugelassenen Übersetzer oder einen Übersetzer, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines Staates der EU oder des EWR tätig sein darf. Artikel R4323-1 für den Ordre des masseurs-kinésithérapeutes erwähnt keine Übersetzung.

Häufige Fragen

Wird eine Übersetzung durch einen zweisprachigen Angehörigen akzeptiert?

Nein, für die Unterlagen, die nach den Texten übersetzt werden müssen: Die Übersetzung muss ein bei den französischen Gerichten zugelassener Übersetzer anfertigen oder ein Übersetzer, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines anderen Staates der EU oder des EWR (bei Berufserlaubnissen auch der Schweiz) tätig sein darf.

Ist ein „beeidigter Übersetzer“ dasselbe wie ein französischer „traducteur agréé“?

Nicht unbedingt. In Frankreich sind die traducteurs agréés gerichtliche Sachverständige, die einen Eid vor dem Berufungsgericht leisten; die französischen Texte zur Anerkennung sprechen von einem „bei den französischen Gerichten zugelassenen Übersetzer“ (traducteur agréé). Für einen in Deutschland oder Österreich beeidigten Übersetzer siehe die Frage zu dort beglaubigten Übersetzungen.

Muss ich alle meine Unterlagen übersetzen lassen?

Nicht unbedingt. Für eine Berufserlaubnis alle Unterlagen außer Formular und Ausweis; für die Eintragung beim Ordre betrifft das Gesetz die Kopie der Ausbildungsnachweise, der Ordre des sages-femmes verlangt jedoch eine beglaubigte Übersetzung jedes Dokuments. Prüfen Sie die Liste im Leitfaden Ihres Berufs.

Wird eine in Deutschland oder Österreich beglaubigte Übersetzung akzeptiert?

Die Texte lassen einen Übersetzer zu, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines anderen Staates der EU oder des EWR (bei Berufserlaubnissen auch der Schweiz) tätig sein darf, wir haben aber keine Regel gefunden, die das in jedem Fall garantiert. Fragen Sie die Stelle, die Ihren Antrag erhält, bevor Sie übersetzen lassen.

Muss ich einen Übersetzer in meiner Nähe wählen?

Nein. Die Texte beschränken die Wahl nicht auf das Berufungsgericht Ihrer Region.

Kann ich meinen Antrag einreichen, bevor alle Übersetzungen vorliegen?

Besser nicht: Die Entscheidungsfrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen. Beginnen Sie mit den Übersetzungen, sobald Sie Ihre Originaldokumente haben.

Offizielle Quellen