Hat der conseil départemental, also die Kammer des Ordre des médecins auf Departementsebene, Ihre Eintragung in die Ärzteliste abgelehnt? Oder sind drei Monate seit Eingang Ihres vollständigen Antrags vergangen, ohne dass eine Antwort kam? In beiden Fällen haben Sie 30 Tage Zeit, um beim conseil régional oder interrégional des Ordre Rechtsmittel einzulegen, per Einschreiben mit Rückschein. Schweigen gilt hier als Ablehnung und lässt sich genauso anfechten wie ein schriftlicher Bescheid. Der conseil régional hat zwei Monate für seine Entscheidung; danach geht es weiter zum Conseil national (der nationalen Kammer des Ordre) und zuletzt zum Conseil d'État. Keiner dieser Schritte erlaubt Ihnen, in der Zwischenzeit zu praktizieren, und keiner führt über das tribunal administratif.
Für wen dieser Beitrag gedacht ist
Für Ärztinnen und Ärzte mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates und einem in der EU erworbenen ärztlichen Abschluss, etwa aus Deutschland oder Österreich, die ihren Antrag auf Eintragung („inscription au tableau“) bereits beim conseil départemental des Ordre des médecins gestellt haben, und zwar in dem französischen Departement, in dem sie arbeiten wollen. Sind Sie noch nicht so weit, lesen Sie zuerst unseren Ratgeber für EU-Ärzte zur Eintragung beim Ordre des médecins mit Unterlagen, Schritten und Fristen. Dieser Beitrag setzt später an: Der Antrag liegt vor, und dann hakt es. Eine Ladung, mit der Sie nicht gerechnet haben, ein Ablehnungsbescheid oder einfach Funkstille.
Zwei Situationen sprechen wir am Ende an: die Ablehnung einer individuellen Berufsausübungserlaubnis durch das Centre national de gestion (CNG), die eigenen Regeln folgt, und die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation.
Hat der Ordre Ihre Eintragung abgelehnt oder meldet sich nicht? Suxens hilft Ärztinnen und Ärzten aus Deutschland und Österreich, den Bescheid zu lesen, ihre Fristen zu berechnen und das Rechtsmittel vorzubereiten. Jetzt auf die Warteliste für Ärzte →
Vor der Entscheidung: wie der Ordre Ihren Antrag prüft und warum er ablehnen kann
Geht Ihr Antrag ein, bestimmt der Präsident des conseil départemental ein Ratsmitglied zum Berichterstatter. Dieses prüft den Antrag und verfasst einen schriftlichen Bericht. Der Rat kontrolliert Ihre Ausbildungsnachweise und fordert den Auszug Nr. 2 aus dem französischen Strafregister an, dem casier judiciaire (Artikel R4112-2 des französischen Code de la santé publique).
Entscheidend ist: Der conseil départemental darf die Eintragung nur aus drei Gründen ablehnen:
- Sie erfüllen die Voraussetzungen an Zuverlässigkeit (moralité) und Unabhängigkeit nicht;
- ein Mangel an fachlicher Kompetenz wurde nach einem Gutachten festgestellt;
- eine Behinderung oder ein Krankheitszustand, der mit der Berufsausübung unvereinbar ist, wurde nach einem Gutachten festgestellt.
Jede Ablehnung muss begründet werden. Und abgelehnt werden darf nur, wenn Sie vorher per Einschreiben, mindestens fünfzehn Tage im Voraus, aufgefordert wurden, vor dem Rat zu erscheinen und sich zu erklären. Kommt eine solche Ladung, sollten Sie sie als Warnsignal verstehen: Der Rat erwägt eine Ablehnung. Bereiten Sie Ihre Erklärungen vor und legen Sie die Unterlagen bereit, die auf die aufgeworfene Frage antworten.
Noch ein Wort zur Frist: Ordnet der Rat ein Gutachten zu Ihrer Kompetenz oder Ihrem Gesundheitszustand an, darf er seine Entscheidungsfrist um höchstens zwei Monate verlängern. Die bloße Prüfung Ihrer Nachweise rechtfertigt dagegen keine Verlängerung.
Keine Antwort: wann wird Schweigen zur Ablehnung?
Der conseil départemental muss spätestens drei Monate nach Eingang Ihres vollständigen Antrags entscheiden (Artikel L4112-3). Verstreicht diese Frist ohne Antwort, gilt sein Schweigen als stillschweigende Ablehnung, gegen die Sie genauso vorgehen können wie gegen einen schriftlichen Bescheid (Artikel L4112-4).
Es kommt also darauf an, wann Ihr Antrag vollständig war. So finden Sie das Datum heraus:
- Suchen Sie den Rückschein Ihres Einschreibens oder das Datum der persönlichen Abgabe heraus.
- Denken Sie daran, dass der Präsident des Rates den Eingang innerhalb eines Monats bestätigen und Ihnen gegebenenfalls fehlende Unterlagen nennen muss.
- Wurden Unterlagen nachgefordert (siehe die Unterlagen für die Eintragung beim Ordre des médecins), halten Sie fest, wann Sie sie abgeschickt haben: Die drei Monate laufen erst ab dem vollständigen Antrag.
- Wurde ein Gutachten angeordnet, rechnen Sie höchstens zwei Monate hinzu.
Ihre 30 Tage für das Rechtsmittel beginnen an dem Tag, an dem die stillschweigende Ablehnung eintritt. Genau hier passiert es am häufigsten: Man wartet auf einen Brief, der nie kommt, und die Frist läuft ab. Sind Sie unsicher, schreiben Sie dem conseil départemental, fragen Sie nach dem Stand Ihres Antrags und warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Ablehnung erhalten: was der Bescheid enthalten muss
Eine schriftliche Ablehnung wird Ihnen innerhalb einer Woche nach der Entscheidung per Einschreiben zugestellt; sie muss begründet sein. Außerdem muss der Bescheid darauf hinweisen, dass das Rechtsmittel innerhalb von dreißig Tagen beim conseil régional oder interrégional einzulegen ist, in dessen Bezirk der conseil départemental liegt, und dass es keine aufschiebende Wirkung hat (Artikel R4112-4). Weil Sie EU- oder EWR-Staatsangehörige(r) sind, erfährt auch die zuständige Behörde Ihres Herkunftsstaats von der Ablehnung.
Bevor Sie zur Feder greifen, gehen Sie den Bescheid mit drei Fragen durch. Ist der Grund einer der drei, die der Text zulässt? Wurden Sie mindestens fünfzehn Tage vor der Ablehnung geladen? Erklärt die Begründung die Entscheidung tatsächlich? Aus den Antworten ergibt sich das Gerüst Ihres Rechtsmittels.
Rechtsmittel zum conseil régional: Schritt für Schritt
Schritt 1 — Die zuständige Kammer ermitteln
Zuständig ist der conseil régional oder interrégional des Ordre des médecins, zu dem der ablehnende conseil départemental gehört. Meist steht sein Name im Bescheid. Bei Schweigen erkundigen Sie sich beim conseil départemental.
Schritt 2 — Das Schreiben aufsetzen
Was die Texte regeln und was nicht. In den Artikeln, die wir gelesen haben, gibt es weder ein Muster für das Schreiben noch eine Liste der beizufügenden Unterlagen. Vorsichtshalber raten wir Ihnen, Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift anzugeben, die angefochtene Entscheidung genau zu bezeichnen (mit Datum oder, bei Schweigen, mit dem Datum, an dem Ihr Antrag vollständig war), Ihre Gründe darzulegen und eine Kopie des Bescheids sowie die Unterlagen beizulegen, die auf den Ablehnungsgrund eingehen.
Schritt 3 — Per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen absenden
Auf seiner Seite zur Eintragung gibt der Conseil national des Ordre an, dass das Rechtsmittel per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von dreißig Tagen ab Zustellung einzulegen ist. Bei einer stillschweigenden Ablehnung läuft die Frist ab dem Tag, an dem sie eintritt. Heben Sie Einlieferungsbeleg und Rückschein auf.
Schritt 4 — Die Sitzung des conseil régional
Der conseil régional bestimmt einen Berichterstatter. Ihre Ladung kommt per Einschreiben und muss Sie mindestens fünfzehn Tage vor der Sitzung erreichen. Sie dürfen sich von einer Person Ihrer Wahl unterstützen oder vertreten lassen (Artikel R4112-5).
Schritt 5 — Die Entscheidung des conseil régional
Der conseil régional entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang Ihres Rechtsmittels. Sein Bescheid weist Sie auf den nächsten Schritt hin: den Conseil national, innerhalb von dreißig Tagen.
Der Rechtsweg auf einen Blick
| Stelle | Was sie prüft | Frist zur Anrufung | Entscheidungsfrist | Aufschiebende Wirkung |
|---|---|---|---|---|
| Conseil départemental des Ordre | Ihren Antrag auf Eintragung | — | 3 Monate ab vollständigem Antrag, bei Gutachten höchstens 2 Monate mehr; Schweigen = Ablehnung | — |
| Conseil régional oder interrégional | Die ausdrückliche oder stillschweigende Ablehnung | 30 Tage, per Einschreiben mit Rückschein | 2 Monate ab Eingang des Rechtsmittels | Nein |
| Conseil national des Ordre | Die Entscheidung des conseil régional | 30 Tage | 2 Monate ab Eingang des Rechtsmittels (Artikel R4112-5, anwendbar über Artikel R4112-5-1) | Nein |
| Conseil d'État | Die Entscheidung des Conseil national | 2 Monate | In den gelesenen Artikeln nicht festgelegt | Nein, sofern der Conseil d'État nichts anderes anordnet (Artikel L4 des Code de justice administrative) |
Während des Verfahrens: warum Sie noch nicht praktizieren dürfen
Das Rechtsmittel zum conseil régional hat keine aufschiebende Wirkung, das zum Conseil national ebenso wenig. Gleichzeitig ist die Eintragung beim Ordre Voraussetzung für die Ausübung des Arztberufs in Frankreich (Artikel L4111-1). Solange Sie keine Entscheidung einträgt, können Sie sich auf Grundlage dieses Antrags also weder in Frankreich niederlassen noch dort ärztlich tätig sein, auch wenn Ihr Rechtsmittel noch läuft. Wartet eine Klinik auf Sie, sagen Sie ihr früh Bescheid und nennen Sie ihr die Fristen aus der Tabelle.
In einem anderen Beruf, dessen Angehörige bei einem Ordre eingetragen sind, wurde allerdings ein Eilverfahren zugelassen. 2017 hat der Eilrichter des Conseil d'État (juge des référés) im Fall einer Zahnärztin, deren Rechtsmittel beim Conseil national ihres Ordre anhängig war, die Ablehnung ihrer Eintragung ausgesetzt (CE, Beschluss vom 20. Juni 2017, Nr. 411060). Der Richter hat in diesem Fall geprüft, dass das Rechtsmittel bereits eingelegt war und dass Dringlichkeit sowie ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung bestanden; die Eintragung hat er nicht angeordnet. Ist Ihre Lage dringend, sprechen Sie gleich nach Erhalt der Ablehnung mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Eine Ablehnung legt das ganze Vorhaben auf Eis, oft mit einer Stelle, die auf Sie wartet. Suxens begleitet Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland und Österreich, damit keine Frist verstreicht und der nächste Schritt bereitliegt. Jetzt auf die Warteliste für Ärzte →
Nach dem conseil régional: Conseil national, dann Conseil d'État
Bestätigt der conseil régional die Ablehnung, können Sie innerhalb von dreißig Tagen den Conseil national de l'Ordre des médecins anrufen; auch dieses Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung; der Conseil national entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang, nach denselben Verfahrensregeln wie der conseil régional (Ladung mindestens fünfzehn Tage vor der Sitzung, Beistand oder Vertretung). Gegen dessen Entscheidung ist dann innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsbehelf beim Conseil d'État möglich (Artikel R4112-5-1).
Zwei Fehler sollten Sie vermeiden. Erstens: sich an das tribunal administratif zu wenden, denn das ist für eine abgelehnte Eintragung nicht der vorgesehene Weg. Zweitens: gegen die Entscheidung des conseil départemental direkt zum Conseil d'État gehen zu wollen, ohne vorher conseil régional und Conseil national durchlaufen zu haben.
In einem 2023 entschiedenen Verfahren hat der Conseil d'État die Aufhebung der Eintragung einer Ärztin als Allgemeinmedizinerin bestätigt, die sich auf ihren italienischen Abschluss der ärztlichen Grundausbildung stützte (CE, 13. April 2023, Nr. 455187). Mehr dazu in unserem Beitrag zum EU-Facharzt in Frankreich.
Aus Deutschland und Österreich: Unterlagen zu Ihrer beruflichen Situation
Zuverlässigkeit ist einer der drei Ablehnungsgründe, und mehrere Unterlagen der französischen Akte kommen aus Ihrem Herkunftsland: ein Strafregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument, höchstens drei Monate alt, sowie eine Bescheinigung über Ihre Austragung bei der Stelle, bei der Sie zuvor eingetragen waren, ersatzweise eine ehrenwörtliche Erklärung, nie eingetragen gewesen zu sein, und ersatzweise eine Bescheinigung über Ihre Eintragung in einem EU- oder EWR-Staat. Dreht sich die Ablehnung um diesen Punkt, nehmen Sie die eingereichten Unterlagen noch einmal unter die Lupe:
- Österreich: Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bezeichnet sich als zuständige Behörde für Bescheinigungen nach der Richtlinie 2005/36/EG, darunter die Unbescholtenheitsbescheinigung für Ärztinnen und Ärzte, die ins Ausland gehen. Anträge per E-Mail an migration@aerztekammer.at; Gebühr 2026 laut ÖÄK: 31,47 Euro.
- Deutschland: Für Ärztinnen und Ärzte, die in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz tätig sind oder waren, stellt die Regierung von Oberbayern das Certificate of good standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland) aus; verlangt werden unter anderem ein Führungszeugnis (Belegart O) und eine Bescheinigung der Bayerischen Landesärztekammer, Kosten 60 Euro (deutsch) oder 80 Euro (deutsch und englisch). Für die übrigen bayerischen Regierungsbezirke und die anderen Bundesländer haben wir die zuständige Stelle nicht ermittelt: Fragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Landes nach.
Wissen Sie nicht genau, welches Dokument der Ordre als Eintragungs- oder Austragungsbescheinigung akzeptiert, fragen Sie vor dem Rechtsmittel beim conseil départemental nach.
Was dieser Beitrag nicht behandelt
Eine Ablehnung durch das Centre national de gestion (CNG). Erfüllt Ihr Abschluss die Voraussetzungen der automatischen Anerkennung nicht und haben Sie deshalb beim CNG eine individuelle Berufsausübungserlaubnis beantragt, fechten Sie deren Ablehnung nicht beim conseil régional des Ordre an, sondern vor der französischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, innerhalb von zwei Monaten.
Ihre Facharztqualifikation. Die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation behandelt dieser Beitrag nicht; welche Regeln gelten, hängt von Ihrer Situation ab. Erkundigen Sie sich beim conseil départemental und lesen Sie unseren Beitrag zum EU-Facharzt in Frankreich.
Nach der Eintragung. Mit der Eintragung dürfen Sie in ganz Frankreich praktizieren. Ab dann ist der Kammerbeitrag des Ordre Pflicht; seine Höhe legt der Conseil national fest, fällig ist er im ersten Quartal des Jahres.
Häufige Fragen
Bedeutet Schweigen des Ordre des médecins, dass meine Eintragung angenommen ist?
Nein. Entscheidet der conseil départemental nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags (bei einem Gutachten höchstens fünf Monate), gilt sein Schweigen als Ablehnung. Ab dann haben Sie dreißig Tage, um beim conseil régional oder interrégional Rechtsmittel einzulegen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Dreißig Tage, gerechnet ab Zustellung der schriftlichen Ablehnung oder ab dem Tag, an dem die stillschweigende Ablehnung eintritt. Laut Conseil national des Ordre wird das Rechtsmittel per Einschreiben mit Rückschein eingelegt.
Darf ich während des Verfahrens als Arzt arbeiten?
Nicht allein aufgrund Ihres Rechtsmittels: Die Rechtsmittel zum conseil régional und zum Conseil national haben keine aufschiebende Wirkung, und die Eintragung beim Ordre ist Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit in Frankreich. Ist Ihre Lage dringend, sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt: Im Fall einer Zahnärztin hat der juge des référés des Conseil d'État eine Ablehnung der Eintragung ausgesetzt, während das Rechtsmittel anhängig war.
Muss ich zum tribunal administratif?
Nein. Eine abgelehnte Eintragung wird zuerst beim conseil régional oder interrégional des Ordre angefochten, dann beim Conseil national und erst danach beim Conseil d'État.
Darf mich jemand zur Sitzung des conseil régional begleiten?
Ja. Sie können sich von einer Person Ihrer Wahl unterstützen oder vertreten lassen. Die Ladung muss Sie mindestens fünfzehn Tage vor der Sitzung erreichen.
Aus welchen Gründen darf der Ordre meine Eintragung ablehnen?
Nur aus drei: fehlende Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, ein nach einem Gutachten festgestellter Kompetenzmangel oder eine nach einem Gutachten festgestellte, mit der Berufsausübung unvereinbare Behinderung oder Krankheit. Ohne Ladung mindestens fünfzehn Tage vorher gibt es keine Ablehnung, und jede Ablehnung muss begründet sein.
Der Ordre hat mich geladen, um mich zu erklären: ist das eine Ablehnung?
Noch nicht. Abgelehnt werden darf nur, wenn Sie vorher per Einschreiben, mindestens fünfzehn Tage im Voraus, aufgefordert wurden, vor dem Rat zu erscheinen und sich zu erklären. Verstehen Sie die Ladung als Warnsignal: Der Rat erwägt eine Ablehnung. Bereiten Sie Ihre Erklärungen vor und legen Sie die Unterlagen bereit, die auf die aufgeworfene Frage antworten.
Offizielle Quellen
- Code de la santé publique, Artikel L4112-4 — Schweigen und Rechtsmittel
- Code de la santé publique, Artikel L4112-3 — Entscheidungsfrist
- Code de la santé publique, Artikel R4112-2 — Prüfung und Ablehnungsgründe
- Code de la santé publique, Artikel R4112-4 — Zustellung der Ablehnung
- Code de la santé publique, Artikel R4112-5 — Verfahren vor dem conseil régional
- Code de la santé publique, Artikel R4112-5-1 — Conseil national und Conseil d'État
- Conseil d'État, Eilrichter, Beschluss vom 20. Juni 2017, Nr. 411060 (auf Französisch)
- Conseil national de l'Ordre des médecins — Eintragung (auf Französisch)
- Österreichische Ärztekammer — Ausstellung von Bescheinigungen
- Regierung von Oberbayern — Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland