Wurde Ihr Facharztnachweis in Deutschland oder Österreich nach EU-Recht ausgestellt und steht er auf der französischen Liste, berechtigt er Sie zur Qualifikation als Facharzt in Frankreich. Eine Gleichwertigkeitsprüfung oder eine Vorab-Genehmigung brauchen Sie dann nicht: Sie beantragen direkt die Eintragung beim conseil départemental (der Kammer auf Departementsebene) des Ordre des médecins, der französischen Ärztekammer. Anders liegt es, wenn Ihre Nachweise über Grundausbildung und Facharztweiterbildung diese Voraussetzungen nicht erfüllen, Sie im Ausstellungsstaat aber zur Berufsausübung berechtigen. Dann führt der Weg über eine Einzelgenehmigung für Ihr Fachgebiet, die das Centre national de gestion (CNG) erteilt. Sind Sie schon in Frankreich eingetragen und möchten ein weiteres Fachgebiet hinzufügen, gilt die Qualifikationsordnung des Ordre. Die ersten beiden Wege stehen nur Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats offen. Haben Sie diese Staatsangehörigkeit nicht, wurde Ihr Nachweis aber in Deutschland oder Österreich erworben, kann der CNG Sie auf einem anderen Weg einzeln zulassen (Artikel L4111-2, I bis, des Code de la santé publique), mit einer per Erlass festgelegten Höchstzahl von Bewerbern und einem Nachweis Ihrer Französischkenntnisse bei der Einreichung: Wenden Sie sich an den CNG. Dieser Ratgeber geht die drei Fälle durch und sagt Ihnen, welche Bescheinigungen Sie in Deutschland oder Österreich anfordern sollten. Unterlagen und Ablauf der Eintragung selbst finden Sie in unserem Ratgeber zur Eintragung beim Ordre des médecins für Ärzte mit EU-Abschluss.

Wird mein Facharzt in Frankreich anerkannt? Die drei Fälle

Bevor Sie Unterlagen zusammentragen, suchen Sie sich Ihre Zeile in dieser Tabelle.

Ihre SituationVerfahrenWer entscheidetFristRechtsmittel
EU-/EWR-Staatsangehörige: Facharztnachweis aus der EU, konform und gelistet (oder mit Konformitätsbescheinigung, oder durch erworbene Rechte gedeckt)Eintragung in das Verzeichnis (tableau) des Ordre; der Nachweis berechtigt zur FacharztqualifikationConseil départemental des Ordre des médecins3 Monate ab vollständigem Antrag, bei Begutachtung um höchstens 2 Monate verlängerbar; Schweigen gilt als AblehnungRechtsbehelf beim conseil régional oder interrégional (regionale Kammer, 30 Tage), dann beim Conseil national (nationale Ebene des Ordre, 30 Tage), dann beim Conseil d'État (2 Monate); ohne aufschiebende Wirkung
EU-/EWR-Staatsangehörige: EU-Nachweise über Grundausbildung und Facharzt, nicht konform, aber im Ausstellungsstaat zur Berufsausübung berechtigendEinzelgenehmigung für das Fachgebiet, ggf. mit Ausgleichsmaßnahme, danach Eintragung beim OrdreGeneraldirektor des CNG im Namen des Ministers, nach Stellungnahme einer KommissionEingangsbestätigung binnen 1 Monat; 4 Monate Schweigen nach vollständigem Antrag = AblehnungKlage vor dem Verwaltungsgericht binnen 2 Monaten
Bereits beim Ordre eingetragen, weitere Facharztqualifikation gewünschtQualifikationsordnung für ÄrzteConseil départemental nach Stellungnahme der commission nationale de première instance (nationale Kommission erster Instanz) des FachgebietsIn den hier zitierten Texten nicht festgelegt: beim conseil départemental erfragenRechtsbehelf beim Conseil national binnen 2 Monaten nach Zustellung der Ablehnung, nach Stellungnahme der commission nationale d'appel (nationale Berufungskommission)

Verwechseln Sie die ersten beiden Zeilen nicht: Eintragung beim Ordre und Genehmigung des CNG sind zwei getrennte Verfahren, jeweils mit eigenen Stellen, Fristen und Rechtsmitteln.

Sie sind Fachärztin oder Facharzt und wissen nicht, in welche Zeile Ihr Nachweis fällt? Suxens hilft Ärztinnen und Ärzten aus Deutschland und Österreich, ihren Weg zu bestimmen und gleich beim ersten Mal einen vollständigen Antrag einzureichen. Auf die Warteliste für Ärzte →

Gelisteter Facharztnachweis: das Fachgebiet kommt mit der Eintragung

Das ist der häufigste Fall. Nach dem Erlass (arrêté) vom 13. Juli 2009 berechtigen Facharztnachweise, die in der EU nach den unionsrechtlichen Vorgaben ausgestellt wurden und auf der Liste stehen, „zur Qualifikation als Facharzt in Frankreich“. Diese Liste bildet heute den Anhang des Erlasses vom 6. März 2020. Auf EU-Ebene erkennt die Richtlinie 2005/36/EG (Artikel 26) nur die Fachgebiete automatisch an, deren Bezeichnung in Anhang V Nummer 5.1.3 steht. Ihr Fachgebiet muss dort also für Deutschland bzw. Österreich aufgeführt sein.

So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Nachweis auf der Liste im Anhang des Erlasses vom 6. März 2020 steht, ob ihm eine Konformitätsbescheinigung Ihres Herkunftsstaats beiliegt oder ob er unter erworbene Rechte fällt.
  • Planen Sie eine Bescheinigung aus dem Herkunftsstaat ein. Nach der Qualifikationsordnung (Erlass vom 30. Juni 2004, Artikel 10) legen EU-Bürger bei der Eintragung ihren Facharztnachweis zusammen mit einer Bescheinigung der Behörden ihres Landes vor, aus der hervorgeht, dass sie die unionsrechtlichen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt haben. Artikel L4131-1 des Code de la santé publique nennt für einen gelisteten Nachweis dagegen keine solche Bescheinigung. Der conseil départemental kann sie aber anfordern: Klären Sie das, bevor Sie einreichen.
  • Stellen Sie den Eintragungsantrag beim conseil départemental des Départements, in dem Sie Ihren beruflichen Sitz nehmen wollen, mit den Unterlagen aus unserem Ratgeber zur Eintragung. Übersetzen muss Ihre Nachweise ein bei französischen Gerichten zugelassener oder bei den Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines EU- oder EWR-Staats befugter Übersetzer (mehr dazu in unserem Ratgeber zur beglaubigten Übersetzung).
  • Fragen Sie, wie Ihr Fachgebiet erfasst wird. Ihr Fachgebiet steht in Ihrer Eintragung beim Ordre; erkundigen Sie sich beim conseil départemental, wie er es erfasst.

Mit einem gelisteten, konformen Nachweis müssen Sie keinen Antrag beim CNG stellen.

Welche Bescheinigungen Sie in Deutschland oder Österreich anfordern

  • Deutschland, Konformitätsbescheinigung: Verlangt ein anderer Mitgliedstaat für die automatische Anerkennung eine Bescheinigung, dass die in Deutschland ausgestellten Ausbildungsnachweise den Vorgaben der Richtlinie entsprechen, stellt sie nach der Bundesärzteordnung (§ 12 Abs. 7) das Bundesministerium für Gesundheit aus.
  • Deutschland, Certificate of good standing: Für Ärztinnen und Ärzte, die in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz tätig sind oder waren, stellt die Regierung von Oberbayern die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland aus. Sie kostet 60 Euro auf Deutsch und 80 Euro auf Deutsch und Englisch; einzureichen sind unter anderem ein Führungszeugnis Typ O und eine Bescheinigung der Bayerischen Landesärztekammer. In anderen Regionen fragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Landes nach.
  • Österreich: Die Österreichische Ärztekammer stellt die EU-Konformitätsbescheinigung aus, die nur Allgemeinmediziner und Fachärzte beantragen können (Tarif 2026: 55,81 Euro), außerdem die Unbescholtenheitsbescheinigung (31,47 Euro). Anträge gehen per E-Mail an migration@aerztekammer.at. Für die Konformitätsbescheinigung über die ärztliche Grundausbildung verweist die Kammer auf das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.
  • Für den CNG-Weg: Bescheinigungen der ausstellenden Stellen über das Niveau der Ausbildung und, Jahr für Jahr, über Inhalt und Stundenumfang der Lehrveranstaltungen sowie Inhalt und Dauer der Praktika. Kommen Sie nicht an diese Unterlagen, fordert das Sekretariat der französischen Kommission sie im Ausstellungsstaat an.

Nicht konformer Nachweis: Genehmigung des CNG für Ihr Fachgebiet

Angenommen, Ihre Nachweise über Grundausbildung und Facharztweiterbildung stammen aus einem EU-Staat und berechtigen Sie dort zur Berufsausübung, erfüllen aber nicht die Voraussetzungen der automatischen Anerkennung. Dann können Sie eine Einzelgenehmigung für das betreffende Fachgebiet erhalten (Artikel L4131-1-1 des französischen Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit). Erteilt wird sie vom Generaldirektor des CNG im Namen des Ministers, nach Stellungnahme einer Kommission. Weist Ihre Ausbildung wesentliche Unterschiede auf, kann eine Ausgleichsmaßnahme im Fachgebiet verlangt werden: Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung oder beides. Die Kenntnisprüfungen (EVC) gehören nicht zu diesem Verfahren. Wichtig: Den Antrag stellen Sie selbst beim CNG. In einem Fall aus dem Jahr 2020 hielt das Verwaltungsberufungsgericht Paris fest, dass keine Vorschrift den Ordre verpflichtet, ihn weiterzuleiten.

Welche Unterlagen dazugehören, legt der Erlass vom 25. Februar 2010 fest: das Formular aus Anhang 1 (mit Fachgebiet), eine gut lesbare Kopie eines gültigen Ausweises, Kopien des Grundausbildungs- und des Facharztnachweises, gegebenenfalls weitere Diplome, Nachweise über Fortbildung, Berufserfahrung und Kompetenzen (Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbericht, OP-Katalog…), für Tätigkeiten außerhalb Frankreichs eine höchstens ein Jahr alte Erklärung der zuständigen Behörde, dass keine Sanktionen vorliegen, sowie die oben genannten Ausbildungsbescheinigungen. Die Unterlagen sind auf Französisch einzureichen oder von einem bei französischen Gerichten zugelassenen oder bei den Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines EU- oder EWR-Staats befugten Übersetzer zu übersetzen; den Ausweis eines EU-Bürgers muss niemand übersetzen. Auf seiner Seite für Ärzte schreibt der CNG, dass der Antrag digital eingereicht und nicht per Post geschickt wird und dass ein Grundausbildungs- und ein Facharztnachweis vorzulegen sind. Der Erlass von 2010 spricht noch vom Einschreiben: Maßgeblich sind die Hinweise, die der CNG zum Zeitpunkt Ihrer Einreichung angibt.

Liegt die Genehmigung für das Fachgebiet vor, gilt sie als Qualifikation in diesem Fachgebiet. Danach beantragen Sie die Eintragung beim Ordre.

Ablehnung oder Schweigen des CNG: welches Rechtsmittel?

Der CNG bestätigt den Eingang binnen eines Monats. Antwortet er nicht binnen vier Monaten, nachdem Ihr Antrag vollständig war, gilt dieser als abgelehnt. Gegen eine ausdrückliche wie gegen eine stillschweigende Ablehnung können Sie binnen zwei Monaten Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, gerechnet ab Zustellung bzw. ab Eintritt der stillschweigenden Ablehnung. Diese Fristen laufen allerdings nur, wenn Ihnen Rechtsbehelfe und Fristen mitgeteilt wurden: in der Entscheidung oder, bei einer stillschweigenden Ablehnung, in der Eingangsbestätigung Ihres Antrags. Bei einer abgelehnten Eintragung beim Ordre ist der Weg ein anderer: Sie wird zunächst vor dem conseil régional des Ordre angefochten.

Eine Ablehnung oder ein Schweigen des CNG muss nicht das Ende Ihres Vorhabens sein. Suxens hilft Ihnen, die Entscheidung zu verstehen und den nächsten Schritt vorzubereiten. Auf die Warteliste für Ärzte →

Bereits eingetragen: ein weiteres Fachgebiet

Die Qualifikationsordnung für Ärzte (Erlass vom 30. Juni 2004) gilt für Ärzte, die bereits eingetragen sind und eine Qualifikation beantragen, oder eine andere als die ursprünglich anerkannte. Sie richten den Antrag an Ihren conseil départemental, der ihn an die commission nationale de première instance des Fachgebiets weiterleitet. Diese gibt eine begründete Stellungnahme ab, danach entscheidet der conseil départemental. Lehnt er ab, können Sie binnen zwei Monaten nach Zustellung den Conseil national des Ordre anrufen; dieser entscheidet nach Stellungnahme der commission nationale d'appel. Mehrere Qualifikationen sind möglich, eingetragen sind Sie aber nur auf der Liste eines einzigen Fachgebiets. In einem 2020 entschiedenen Fall hatte ein deutscher Arzt, der als Facharzt für Innere Medizin eingetragen war, auf diesem Weg eine Qualifikation in Pneumologie beantragt.

Sonderfälle

Fachgebiet ohne französisches Gegenstück oder nicht auf der Liste

Die Richtlinie erkennt nur die Bezeichnungen aus Anhang V Nummer 5.1.3 automatisch an. Für andere fachärztliche Weiterbildungen verweist sie auf die allgemeine Regelung, „ausschließlich zum Zwecke der Anerkennung der betreffenden Spezialisierung“. Der CNG prüft Anträge auf Genehmigung in einem Fachgebiet (Artikel L4131-1-1): Wenden Sie sich an ihn.

Nur Grundausbildung, ohne Facharzt

Das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (Deutschland) und der Dr. med. univ. (Österreich) stehen in der Richtlinie unter den Nachweisen der ärztlichen Grundausbildung (Anhang V Nummer 5.1.1). Die französischen Texte sagen lediglich, dass gelistete Grundausbildungsnachweise den Zugang zu fachärztlichen Weiterbildungen eröffnen. In einem Fall aus dem Jahr 2023 bestätigte der Conseil d'État die Aufhebung der Eintragung einer Ärztin als Allgemeinmedizinerin, die nur einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Grundausbildungsnachweis besaß. Das ist eine Einzelfallentscheidung, keine allgemeine Regel: Fragen Sie vorher beim conseil départemental nach.

Außerhalb der EU erworbene, später in Deutschland oder Österreich anerkannte Nachweise

Das betrifft etwa Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung außerhalb der EU absolviert haben und deren Nachweise später in Deutschland oder Österreich anerkannt wurden. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats besitzen, wenn sich diese Anerkennung sowohl auf Ihren Grundausbildungs- als auch auf Ihren Facharztnachweis erstreckt und wenn Sie drei Jahre in diesem Land ärztlich gearbeitet haben, kann der CNG Ihnen eine Einzelgenehmigung für das Fachgebiet erteilen, ohne EVC.

Französisch

Für die Eintragung verlangt das Gesetz „ausreichende Kenntnisse“ der französischen Sprache, ohne ein bestimmtes Niveau festzulegen (Artikel L4112-2). Der CNG verlangt auf seiner Seite einen Französischtest nur von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats besitzen.

Häufige Fragen

Brauche ich in Frankreich eine Gleichwertigkeitsprüfung oder eine Genehmigung für meinen Facharzt?

Nein, wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats sind und Ihr Facharztnachweis nach EU-Recht ausgestellt wurde und auf der französischen Liste steht (heute Anhang des Erlasses vom 6. März 2020) oder wenn ihm eine Konformitätsbescheinigung beiliegt bzw. er unter erworbene Rechte fällt. Er berechtigt Sie dann zur Facharztqualifikation, und Sie beantragen direkt die Eintragung beim conseil départemental des Ordre des médecins.

Wer stellt die Konformitätsbescheinigung aus?

In Deutschland nach § 12 Abs. 7 Bundesärzteordnung das Bundesministerium für Gesundheit. In Österreich die Österreichische Ärztekammer für Allgemeinmediziner und Fachärzte; für die Grundausbildung verweist sie auf das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

Wer entscheidet, wenn mein Facharztnachweis nicht konform ist?

Der Generaldirektor des Centre national de gestion im Namen des Ministers, nach Stellungnahme einer Kommission (Artikel L4131-1-1). Den Antrag stellen Sie selbst; weist Ihre Ausbildung wesentliche Unterschiede auf, verlangt er einen Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder beides.

Wie lange hat der CNG Zeit?

Den Eingang bestätigt er binnen eines Monats. Kommt vier Monate nach vollständigem Antrag keine Antwort, gilt der Antrag als abgelehnt, und Sie können binnen zwei Monaten Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Ich bin schon eingetragen: Kann ich ein zweites Fachgebiet erhalten?

Ja, über die Qualifikationsordnung: Antrag beim conseil départemental, Stellungnahme der nationalen Kommission erster Instanz, Entscheidung des conseil départemental, Rechtsbehelf beim Conseil national binnen zwei Monaten.

Kann ich in Frankreich nur mit der ärztlichen Grundausbildung, ohne Facharzt, arbeiten?

Die französischen Texte sagen lediglich, dass gelistete Grundausbildungsnachweise den Zugang zu fachärztlichen Weiterbildungen eröffnen. In einem Fall aus dem Jahr 2023 bestätigte der Conseil d'État die Aufhebung der Eintragung einer Ärztin als Allgemeinmedizinerin, die nur einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Grundausbildungsnachweis besaß. Das ist eine Einzelfallentscheidung, keine allgemeine Regel: Fragen Sie vorher beim conseil départemental nach.

Mein Fachgebiet gibt es in Frankreich nicht: was tun?

Die Richtlinie 2005/36/EG erkennt nur die Bezeichnungen aus Anhang V Nummer 5.1.3 automatisch an; für andere fachärztliche Weiterbildungen verweist sie auf die allgemeine Regelung, ausschließlich zum Zwecke der Anerkennung der Spezialisierung. Der CNG prüft Anträge auf Genehmigung in einem Fachgebiet (Artikel L4131-1-1): Wenden Sie sich an ihn.

Offizielle Quellen