Sie sind Pflegefachkraft oder Physiotherapeut mit EU-Abschluss und möchten nicht monatelang warten, um in Frankreich zu arbeiten? Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein vollständig digitales Verfahren, das die Anerkennungsdauer auf 1 Monat verkürzen kann — gegenüber 4 Monaten beim Standardweg.

Was ist der Europäische Berufsausweis?

Der EBA wurde durch die Richtlinie 2013/55/EU eingeführt, die die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ändert. Anders als bei einer Papierakte, die an eine regionale Behörde geschickt wird, läuft der EBA zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftslandes und der zuständigen französischen Behörde über eine gemeinsame digitale Plattform: IMI (Internal Market Information System).

In der Praxis reichen Sie Ihre Unterlagen einmalig online ein. Die Behörde Ihres Herkunftslandes prüft die Echtheit der Dokumente und leitet sie an die zuständige französische Behörde weiter, die eine feste Frist zur Entscheidung hat — nach Ablauf dieser Frist gilt Schweigen als Zustimmung.

Wer kann den EBA nutzen?

Der EBA steht nicht allen Gesundheitsberufen offen. Der Delegierte Beschluss (EU) 2016/790 legt die Liste fest — nur 5 Berufe auf EU-Ebene.

  • Apotheker
  • Für die allgemeine Pflege verantwortliche Pflegefachkraft
  • Physiotherapeut
  • Bergführer
  • Immobilienmakler

Von diesen 5 betreffen nur zwei die von Suxens begleiteten Fachkräfte: Pflegefachkräfte und Physiotherapeuten. Pflegeassistenten, Hebammen und Ergotherapeuten sind nicht EBA-berechtigt — für diese Berufe siehe unseren Leitfaden zum DREETS-Verfahren für Pflegeassistenten, den Leitfaden zur automatischen Anerkennung für Hebammen und den Leitfaden zum DREETS-Verfahren für Ergotherapeuten.

Das Verfahren Schritt für Schritt

Schritt 1: IMI-Konto erstellen

Erstellen Sie ein persönliches Konto auf der europäischen Plattform für den EBA und wählen Sie Ihren Beruf (Pflegefachkraft oder Physiotherapeut) sowie das Aufnahmeland (Frankreich).

Schritt 2: Digitale Akte zusammenstellen

Die hochzuladenden Dokumente ähneln denen einer klassischen Akte: Kopie des Diploms, Konformitätsbescheinigung zu den Mindestausbildungsanforderungen, Nachweis der EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigkeit sowie je nach Beruf eine von der Herkunftsbehörde ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Schritt 3: Prüfung durch die Herkunftsbehörde

Die zuständige Behörde Ihres Herkunftslandes beglaubigt die Dokumente und leitet sie über IMI an die zuständige französische Behörde weiter: den Nationalrat des Ordre des Infirmiers für Pflegefachkräfte, den Nationalrat des Ordre des masseurs-kinésithérapeutes (MKFR) für Physiotherapeuten.

Schritt 4: Französische Prüfung — Schweigen gilt als Zustimmung

Die französische Behörde hat eine feste Frist zur Prüfung des Antrags — 1 Monat ab Eingang der vollständigen Akte, verlängerbar um 15 bis 30 Tage bei einem Grund der öffentlichen Gesundheit. Ist eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) erforderlich, kommen 2 weitere Monate hinzu. Wird innerhalb der geltenden Frist keine Entscheidung getroffen, gilt die Anerkennung automatisch als erteilt.

EBA oder Standardweg: Vergleichstabelle

BerufStandardwegEBA-WegEBA-Frist
PflegefachkraftDirekte Eintragung beim Ordre National des Infirmiers (automatische Anerkennung, Anhang V)Verfügbar, in der Praxis aber selten genutzt1 Monat (Schweigen gilt als Zustimmung)
PhysiotherapeutDREETS-Akte (allgemeines System)Empfohlen — deutlich schneller1 Monat (Schweigen gilt als Zustimmung), gegenüber 4 Monaten über DREETS
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Der EBA je nach Beruf: was Sie wissen sollten

Für Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte profitieren bereits von einer automatischen Anerkennung durch die direkte Eintragung beim Ordre National des Infirmiers (siehe unseren vollständigen Leitfaden für EU-Pflegefachkräfte). Der EBA ist verfügbar, in der Praxis bleibt jedoch der direkte Weg über den Ordre das übliche und ausreichende Verfahren — er ist bereits schnell (maximal 3 Monate) und gut etabliert. Der EBA lohnt sich vor allem, wenn Sie eine noch kürzere, planbarere Frist anstreben.

Für Physiotherapeuten

Hier ist der Unterschied deutlich. Der Standard-DREETS-Weg (siehe unseren Leitfaden für EU-Physiotherapeuten) dauert bis zu 4 Monate. Der EBA, geprüft vom Nationalrat des Ordre des masseurs-kinésithérapeutes, verkürzt diese Frist auf 1 Monat. Das ist das stärkste konkrete Argument für den EBA in diesem Beruf — Suxens empfiehlt EU-Physiotherapeuten, die es begleitet, diesen Weg systematisch.

Offizielle Quellen