Sind Sie Physiotherapeut, Pflegeassistent oder Ergotherapeut mit EU-Abschluss, und fällt Ihr Beruf unter das allgemeine Anerkennungssystem? Ihr einziger Ansprechpartner ist die DREETS (Direction régionale de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités). Anders als bei Pflegefachkräften oder Hebammen gibt es keine automatische Anerkennung — hier das vollständige Verfahren, Schritt für Schritt.
Was ist die DREETS, und wer muss sich dorthin wenden?
Die DREETS prüft Anerkennungsanträge für Berufe, die dem allgemeinen System der Richtlinie 2005/36/EG unterliegen — also Berufe, deren Ausbildung nicht EU-weit harmonisiert ist. Für Suxens betrifft das drei Berufe: Physiotherapeut (als Alternative zum Europäischen Berufsausweis), Pflegeassistent und Ergotherapeut.
Umgekehrt gilt: Sind Sie Pflegefachkraft oder Hebamme, wenden Sie sich nicht an die DREETS — Ihre Anerkennung läuft über die zuständige Berufskammer (automatische Anerkennung, siehe unseren vollständigen Leitfaden nach Beruf).
Das DREETS-Verfahren Schritt für Schritt
Schritt 1: Die zuständige DREETS ermitteln
Jede französische Region hat ihre eigene DREETS. Sie wenden sich an die Ihres Wohnsitzes oder der Region, in der Sie tätig werden möchten — nicht zwingend die Region Ihres exakten künftigen Arbeitgebers. Das nationale Portal dreets.gouv.fr bündelt die Links zu jeder regionalen DREETS.
Schritt 2: Die Akte zusammenstellen
Die Unterlagen variieren je nach Beruf leicht (siehe Tabelle unten), umfassen aber immer: eine Kopie des Diploms, einen Ausbildungsnachweis (Stunden je Fach, Praktikumsdauer), einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes (nicht älter als ein Jahr), die das Fehlen disziplinarischer Sanktionen bestätigt. Jedes nicht-französische Dokument muss mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein — planen Sie diese Vorlaufzeit frühzeitig ein.
Schritt 3: Die Akte einreichen
Die Einreichung erfolgt bei der in Schritt 1 ermittelten regionalen DREETS, je nach den Modalitäten der jeweiligen Region auf Papier oder digital.
Schritt 4: Prüfung der Akte
Die Prüfungsdauer beträgt 4 Monate ab Eingang der vollständigen Akte (Physiotherapeuten und Ergotherapeuten; dieselbe Frist gilt vermutlich analog für Pflegeassistenten, im Einzelfall bei der zuständigen DREETS zu bestätigen). Bei Fristablauf sind zwei Ergebnisse möglich: direkte Genehmigung oder die Mitteilung von Ausgleichsmaßnahmen.
Schritt 5: Ausgleichsmaßnahmen, falls mitgeteilt
Stellt die DREETS wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und dem französischen Referenzrahmen fest, kann sie einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangen. Für Ergotherapeuten liegt diese Wahl ausdrücklich beim Antragsteller.
Schritt 6: Nach der Genehmigung — Pflichtregistrierung
Die Erlaubnis zur Berufsausübung allein genügt nicht: Je nach Beruf ist eine zusätzliche Registrierung erforderlich (siehe Tabelle unten). Für Ergotherapeuten muss beispielsweise die RPPS-Registrierung über die regionale ARS vor oder spätestens innerhalb des ersten Beschäftigungsmonats erfolgen.
Vergleich nach Beruf
| Beruf | DREETS-Weg | Frist | Nach der Genehmigung |
|---|---|---|---|
| Physiotherapeut | Alternative zum EBA (siehe unseren EBA-Leitfaden) | 4 Monate | Registrierung beim Ordre des masseurs-kinésithérapeutes |
| Pflegeassistent | Einziger Weg (kein EBA) | 4 Monate (analog — nicht spezifisch bestätigt) | Keine Berufskammer für diesen Beruf |
| Ergotherapeut | Einziger Weg (kein EBA) | 4 Monate | RPPS-Registrierung über die regionale ARS (1. Beschäftigungsmonat) |
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Physiotherapeuten: DREETS oder EBA?
Als Physiotherapeut müssen Sie nicht über die DREETS gehen: Der Europäische Berufsausweis ist eine papierlose Alternative, die in 1 Monat statt 4 bearbeitet wird. Suxens empfiehlt EU-Physiotherapeuten, die es begleitet, systematisch diesen Weg — außer in besonderen Einzelfällen.